Seit dem 31. März 2020 nimmt die Lan­des­di­rek­ti­on Sach­sen An­trä­ge auf Ent­schä­di­gung wegen Ver­dienst­aus­fall ent­ge­gen, wenn die Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tung oder Schu­le wegen der Co­ro­na-Pan­de­mie ge­schlos­sen wurde. An­trag­stel­ler sind Ar­beit­ge­ber für ihre Be­schäf­tig­ten oder Selbst­stän­di­ge in ei­ge­ner Sache. Die Ent­schä­di­gung wird ge­währt, wenn die Sor­ge­be­rech­tig­ten ihrer be­ruf­li­chen Tä­tig­keit in­fol­ge der Schlie­ßung nicht wei­ter nach­ge­hen konn­ten und für die Kin­der eine an­der­wei­ti­ge zu­mut­ba­re Be­treu­ungs­mög­lich­keit nicht ver­füg­bar ist.

Um die An­trag­stel­lung zu er­leich­tern, wurde zu­sam­men mit der Säch­si­schen Staats­kanz­lei und der Firma Kom­m24 GmbH mitt­ler­wei­le ein On­line-As­sis­tent ent­wi­ckelt. Die­ser ist über Amt24 nutz­bar. An­trag­stel­ler kön­nen ein per­sön­li­ches Ser­vice­kon­to im Amt24 an­le­gen, den An­trag  kom­plett on­line aus­fül­len,  die  not­wen­di­gen Nach­wei­se per Maus­klick bei­fü­gen und den An­trag elek­tro­nisch an die Lan­des­di­rek­ti­on über­mit­teln.

Damit muss der An­trag nicht mehr mit der Post an die Lan­des­di­rek­ti­on Sach­sen ge­sen­det wer­den. Auch der Be­scheid der Lan­des­di­rek­ti­on wird dann elek­tro­nisch an das Ser­vice­kon­to-Post­fach der An­trag­stel­ler über­mit­telt.

„Die Un­ter­neh­men er­war­ten zu Recht, dass auch die Ver­wal­tung immer mehr on­line geht“, so   Re­gi­na Kraus­haar, Prä­si­den­tin der Lan­des­di­rek­ti­on Sach­sen. „Ich freue mich, dass das On­line­ver­fah­ren zur Er­stat­tung der Ent­schä­di­gung für Ver­dienst­aus­fall über das Ser­vice­por­tal Amt24 jetzt be­reit steht. Damit gehen wir auf die Un­ter­neh­men zu und un­ter­stüt­zen sie hof­fent­lich gut bei ihren Auf­ga­ben als Ar­beit­ge­ber“.

Staats­se­kre­tär Tho­mas Popp, der zu­gleich Be­auf­trag­ter für In­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie (CIO) des Frei­staa­tes Sach­sen ist, er­gänzt: „Die schnel­le Um­set­zung des On­line­ver­fah­rens zur Ver­dienst­aus­fall­ent­schä­di­gung zeigt, wir sind mit un­se­rem Ser­vice­por­tal Amt24 auf dem rich­ti­gen Weg. Es stellt zu­gleich einen Bau­stein zur Um­set­zung des On­li­ne­zu­gangs­ge­set­zes und des Säch­si­schen E-Go­vern­ment-Ge­set­zes dar. Viele wei­te­re On­line-An­ge­bo­te sind be­reits frei­ge­schal­tet oder wer­den unter Hoch­druck ent­wi­ckelt.“

Nä­he­re Ein­zel­hei­ten zu den Vor­aus­set­zun­gen der An­trag­stel­lung und zum An­trags­ver­fah­ren sind im För­der­por­tal der Lan­des­di­rek­ti­on Sach­sen oder über Amt 24 ab­ruf­bar.

Donnerstag, der 7. Mai 2020: Leipziger/-innen sollen wieder in die Öffentlichkeit gehen

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