Ab sofort können Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit unter bestimmten Bedingungen wieder öffnen (§ 5 Abs. 2 Nr. 9 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung). Voraussetzung dafür sind ein mit dem Gesundheitsamt abgestimmtes Konzept zur Hygiene und professionelle Betreuung. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Träger der Einrichtung.

Ein Normalbetrieb wird noch nicht wieder möglich sein. Insgesamt gibt es in Leipzig 41 Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit – drei Bauspielplätze und 38 Offene Freizeittreffs. Die Stadt Leipzig betreibt davon drei: „Crazy“ (zum Wäldchen 6), „Rabet“ (Eisenbahnstr. 54) und die „Völkerfreundschaft“ (Stuttgarter Allee 9). Sie sollen voraussichtlich Anfang nächster Woche wieder öffnen können.

Alle anderen Einrichtungen werden durch Träger der freien Jugendhilfe betrieben, die hierfür Zuschüsse erhalten. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung hat heute den Trägern eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, die Informationen für ein einrichtungsspezifisches Hygienekonzept enthält.

Grundlegend dafür sind das Abstandsgebot von 1,5 Metern untereinander, das täglich mehrmalige Reinigen der sanitären Einrichtungen, häufiges Lüften der Räume, Bevorzugung von Angeboten im Freien gegenüber Angeboten in geschlossenen Räumen, die Empfehlung zum einer Mund-Nasen-Bedeckung, die jedoch nicht verpflichtend festgelegt ist.

Es wird auf Einzelangebote oder Gruppenangebote von nicht mehr als fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmern zzgl. Personal orientiert. Die Kontrolle dieser Hygieneregeln muss personell durch den jeweiligen Träger abgesichert werden.

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