Neben einem 750 Millionen Euro Stabilisierungspaket unterstützt der Freistaat Sachsen die Kommunen auch mit einer Flexibilisierung haushaltsrechtlicher Regelungen. Dazu zählen unter anderem eine erleichterte Kreditaufnahme oder der Verzicht auf eine Nachtragssatzung.

Über weitere Lockerungen wird derzeit auch in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden noch verhandelt. Ziel ist es, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden zu sichern.

Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: „Die Corona-Pandemie stellt auch die sächsischen Kommunen vor enorme Herausforderungen. Mehr noch als von zusätzlichen Ausgaben sind die Kommunen von Einnahmeausfällen betroffen. Das bringt die kommunalen Haushalte an ihre Belastungsgrenzen.

Wir haben uns deshalb entschlossen, schnell und unbürokratisch Erleichterungen im kommunalen Haushaltsrecht umzusetzen. Damit wollen wir die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden gewährleisten und die kommunale Selbstverwaltung sichern.“

Dienstag, der 5. Mai 2020: Sachsen plant einen 750-Millionen-Euro-Schirm für Kommunen

Dienstag, der 5. Mai 2020: Sachsen plant einen 750-Millionen-Euro-Schirm für Kommunen

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar