Die sächsischen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern haben heute auf einer Pressekonferenz in Dresden gemeinsam entwickelte Leitlinien für ein Konjunkturprogramm des Freistaates Sachsen vorgestellt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen über etwaige Bundesprogramme hinaus wichtige Impulse setzen, um die von der Corona-Krise betroffene sächsische Wirtschaft schnell wieder auf Kurs zu bringen.

Die Kammern richten ihre Vorschläge gezielt an die sächsische Staatsregierung, um mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen zum sächsischen Doppelhaushalt 2021/2022 die Voraussetzungen für die dringend notwendige Belebung der Wirtschaft zu schaffen. Insgesamt gehen IHKs und Handwerkskammern von einem zusätzlichen Finanzbedarf von mehr als einer Milliarde Euro an Landesmitteln aus, wobei die erforderlichen staatlichen Konjunkturimpulse auf fünf Kernbereiche fokussieren sollen:

(1) Öffentliche Nachfrage ausweiten – Infrastruktur modernisieren

Die Investitionsausgaben des Freistaates für Modernisierung und Ausbau der Infrastruktur sollen um mindestens 600 Millionen Euro jährlich ausgeweitet werden, schwerpunktmäßig für Digitalisierung, Breitbandausbau, Elektromobilität, Bildung, Straße und Schiene. Konkret fordern die Kammern, dass der Freistaat die Investitionsquote im kommenden sächsischen Doppelhaushalt auf mindestens 17 Prozent erhöht, die Kommunen über höhere Zuwendungen, Investitionspauschalen und Regionalbudgets bei Investitionen unterstützt sowie öffentliche Vergaben beschleunigt und vereinfacht. Die Schwellenwerte für freihändige Vergaben sollen dafür auf 250.000 Euro erhöht werden.

(2) Unternehmen stärken – Wirtschaftslandschaft stabilisieren

Privatwirtschaftliche Investitionen sollen mit zusätzlichen 150 Mio. Euro gefördert werden, insbesondere über Fortsetzung und Ausbau des Investitionsförderprogramms „Regionales Wachstum“ sowie durch Anpassungen beim GRW-Investitionszuschuss. Zudem fordern die Kammern die Auflage eines sächsischen Beteiligungsfonds mit einem Volumen von 250 Mio. Euro zur Stärkung des Eigenkapitals der von der Corona-Krise bedrohten sächsischen Unternehmen.

Außerdem brauche es verbesserte Bedingungen für Unternehmensnachfolgen und Existenzgründungen sowie eine intelligente Verzahnung vorhandener Innovations-, Technologie- und Digitalisierungsförderprogramme sowie eine Erhöhung von Innovationsprämien.

(3) Privaten Konsum fördern – Anreize setzen

Mit Konsumanreizen im Wert von 200 Mio. Euro zur Stimulierung des privaten Konsums soll der Freistaat regionale Wirtschaftskreisläufe beleben und insbesondere die von der Sächsischen Corona-Schutzverordnung besonders betroffenen Wirtschaftszweige stärken.

(4) Duale Berufsausbildung stärken

Die Kammern fordern die Auflage eines sächsischen Zuschussprogramms zur Sicherung von Ausbildung in Höhe von 50 Mio. Euro, um Ausbildungsbetriebe bei Neueinstellungen, bei der Verlängerung von Ausbildungsverhältnissen aufgrund von Betriebsschließungen und bei der Übernahme von Auszubildenden insolventer Betriebe und damit Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze zu unterstützen.

(5) Belastungen reduzieren, Planungen und Verfahren beschleunigen

Notwendig ist ein Belastungsmoratorium, das bis mindestens Ende 2021 auf Landes- und kommunaler Ebene Steuer- und Abgabenerhöhungen sowie zusätzliche Bürokratie und regulatorische Verschärfungen für Wirtschaftsunternehmen ausschließt. Zudem sind die Empfehlungen der Kommissionen zur Vereinfachung von Förderverfahren sowie zur Verbesserung von Planungs- und Genehmigungsverfahren schnell umzusetzen.

Darüber hinaus appellieren die Kammern an die sächsische Staatsregierung, sich in Berlin und Brüssel für die schnelle Wiederherstellung aller Grundfreiheiten im europäischen Binnenmarkt einzusetzen, wozu in erster Instanz die Wiederöffnung der Binnengrenzen und der Abbau von Reisebeschränkungen zählen.

Auf Bundesebene sollte sich Sachsen des Weiteren für die Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge, die sachgrundlose Rückstellung bis zu 200.000 Euro zur Stärkung der Krisenfestigkeit von Unternehmen, die Senkung der Stromsteuer auf europäisches Mindestmaß, Abschreibungserleichterungen (Wiedereinführung der degressiven AfA, Sofortabschreibungen), die Wiedereinführung der Investitionszulage für digitale/technologische Zukunftsinvestitionen, die Deckelung der Steuerbelastung von Unternehmen bei 25 Prozent im Rahmen einer Unternehmenssteuerreform sowie die Verdoppelung von Steuerboni für Inanspruchnahme haushaltsnaher und handwerklicher Dienstleistungen einsetzen.

Die Vorschläge wurden durch die Präsidenten der sächsischen IHKs sowie Handwerkskammern am 19. Mai an den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und den sächsischen Wirtschaftsminister Martin Dulig übergeben.

Leitlinien der sächsischen IHKs und HWKs für ein Konjunkturprogramm des Freistaates Sachsen

Dienstag, der 19. Mai 2020: Kritik an Polizeieinsatz rund um Corona-Demos in Chemnitz

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