Der erste Grasschnitt ist oft eine ernsthafte Gefahr für den Nachwuchs von Wildtieren und bodenbrütenden Vögeln. Darauf wies Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther hin und hob die Notwendigkeit abgestimmter Schutzmaßnahmen hervor.

„Kommt die Mähmaschine, kann das für Rehkitze oder nicht flügge Jungvögel gefährlich werden. Uns geht es deshalb darum, wildlebende Tiere möglichst vor schweren Verletzungen oder dem Tod zu retten. Der Landwirt ist zum Schutz junger Tiere bei der Mahd verpflichtet. Das A und O ist eine enge Kommunikation zwischen Landwirt, Jäger, Lohnunternehmer und gegebenenfalls dem Naturschutz. Frühe und gezielte Absprachen der Beteiligten über Ort, Flächengröße, Mähtermin, Schutzmaßnahmen retten das Leben der Jungtiere“, so Landwirtschaftsminister Günther.

Wenn die Landwirte im Frühjahr anfangen zu mähen, fällt das in die Zeit, in der die weiblichen Rehe, die Ricken, ihre Kitze gebären („setzen“). Häufig werden diese in den hochgewachsenen Grasflächen abgelegt, während die Mutter Nahrung sucht. Auch die Vögel des Offenlandes haben meist schon Nachwuchs, der aber noch nicht fliegen kann und im Nest oder dessen Nähe bleibt.

Zu den Schutzmaßnahmen kann gehören, dass Jäger die Fläche vor der Mahd mit Jagdhunden absuchen. Wird zum Beispiel ein Kitz entdeckt, kann es durch den Jagdausübungsberechtigten wildgerecht von der Fläche transportiert werden. Oder die Stelle wird großzügig markiert, damit der Fahrer weiß, welche Punkte er umfahren muss.

Zudem lassen sich gefährdete Tiere erfolgreich vertreiben, wenn Landwirte und Jäger die Fläche einen halben bis ganzen Tag vor der Mahd zum Beispiel mit dem Anbringen von Flatterbändern und Knistertüten an Stangen beunruhigen. So hat die Ricke Zeit, ihre Kitze rechtzeitig von der Fläche wegzuführen.

Bei der Rettung junger Wildtiere kommen mehr und mehr auch Drohnensysteme mit Wärmebildkameras und Erkennungssoftware zum Einsatz. Deren Anschaffung kann in Sachsen über die Richtlinie „Landwirtschaft, Innovation und Wissenstransfer“ gefördert werden.

Weiterhin dient es dem Tierschutz, wenn die Fläche von der Mitte nach außen bearbeitet wird. Hilfreich ist auch, Rand- und Saumbereiche beim ersten Schnitt stehenzulassen, wo dies die Regelungen der Agrarförderung zulassen.

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