Justizministerin Katja Meier hat heute die vom Sächsischen Landtag gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen zu ihrer Wahl beglückwünscht. Der Vizepräsident des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts Dr. Matthias Grünberg tritt ab dem 1. August 2020 das Amt des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes an. Er ist bereits seit 2007 berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofes und wird an die Stelle der Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Birgit Munz treten, die aktuell noch Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes ist.

Birgit Munz scheidet ruhestandsbedingt zum 1. August 2020 aus ihren Ämtern. Neu zum berufsrichterlichen Mitglied des Gerichts wurde Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Markus Jäger gewählt. Er war bisher stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes. Außerdem wurde die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Cornelia Schönfelder zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofes gewählt.

Justizministerin Katja Meier: „Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen ist der Hüter der Sächsischen Verfassung. Er nimmt als unabhängiges Verfassungsorgan wesentliche Aufgaben des demokratischen Rechtsstaats wahr und prägt durch seine Entscheidungen das Land und die Gesellschaft mit. Der Sächsische Landtag hat heute drei sehr erfahrene und hoch qualifizierte Persönlichkeiten gewählt. Ich danke Dr. Matthias Grünberg dafür, dass er sich als Präsident in den Dienst des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates stellen wird.

Ebenso gilt mein Dank Prof. Dr. Markus Jäger und Cornelia Schönfelder, die künftig die Arbeit des Verfassungsgerichtshofes unterstützen und bereichern werden. Mein ganz besonderer Dank gilt der scheidenden Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Birgit Munz. Sie stand über mehr als dreizehn Jahre an der Spitze des Gerichts und wachte in dieser Position verantwortlich und hochkompetent über die Einhaltung der Sächsischen Verfassung.“

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen mit Sitz in Leipzig besteht aus fünf Berufsrichtern und vier nichtberufsrichterlichen Mitgliedern, die der Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln auf die Dauer von neun Jahren wählt. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Die berufsrichterlichen Mitglieder üben die Tätigkeit im Verfassungsgerichtshof als Nebenamt aus, die anderen Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.

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