Ein Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln mit angeblich potenzsteigernder Wirkung machte auf seiner Internetseite nicht ausreichend deutlich, dass bei Bestellung eines Testpakets ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen wird. Die VZB mahnte den Anbieter deswegen erfolgreich ab.

Eine 10-Tage-Testpackung eines vermeintlich potenzsteigernden Nahrungsergänzungsmittels bot die Firma Health Pharm TM GmbH auf ihrer Website an und bewarb dieses mit den Worten „sofortige Erektion bei Potenzproblemen“. Doch anstelle des versprochenen Testpakets schloss ein Verbraucher mit dem Klick auf den Button „Jetzt bestellen“ automatisch ein kostenpflichtiges Abonnement über dieses Potenzmittel ab.

„Mit dieser Praxis verstößt der Händler gegen gesetzliche Vorgaben. Denn aus der Formulierung ‚Jetzt bestellen‘ geht nicht hervor, dass sich der Verbraucher durch das Anklicken des Buttons zu einer Zahlung verpflichtet“, erklärt Michèle Scherer, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Erfolgt ein Online-Kauf über einen Button, ist der Händler gesetzlich verpflichtet, diesen gut lesbar mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer anderen eindeutigen Formulierung zu beschriften.

Darüber hinaus verletzte der Händler seine Informationspflichten: Konkrete Informationen zum Abonnement-Vertrag wie der Laufzeit, der Verlängerung und den Kündigungsbedingungen waren erst durch das Anklicken des Links zu den Allgemeinen Geschäftsbdingungen einsehbar.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnte das Unternehmen aufgrund dieser Verstöße ab. Der Händler erklärte sich daraufhin bereit, das Produkt nicht mehr über das bemängelte Bestellformular zu verkaufen.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel

Auch das Produkt selbst hält nicht das, was es verspricht. Der Händler bewirbt das Nahrungsergänzungsmittel Viadrol mit dem Hinweis auf die pflanzlichen Inhaltsstoffe (Tribulubs-Terrestris-Extrakt, Cordiceps) und Mineralstoffe (Selen und Zink). Deren besondere Wirkung für die Potenz ist wissenschaftlich allerdings nicht belegt. Das gilt auch für andere vom Händler beworbene pflanzliche Produkte, die Wirkstoffe wie Maca oder L-Arginin enthalten.

„Nur weil ein Produkt als ‚rein pflanzlich‘ oder ‚ohne chemische Wirkstoffe‘ beworben wird, ist es nicht automatisch sicher und unbedenklich“, so Annett Reinke, Lebensmittelrechtsexpertin bei der VZB. Anders als bei Arzneimitteln werden Nahrungsergänzungsmittel nicht auf ihre Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit durch Behörden geprüft, bevor sie auf den Markt kommen. „Im besten Fall sind die gekauften Pillen und Pulver also wirkungslos, im schlechtesten Fall gesundheitsschädlich“, so die Expertin.

Weiterführende Informationen zu vermeintlich potenzsteigernden Nahrungsergänzungsmitteln finden Interessierte unter: www.klartext-nahrungsergaenzung.de

Verbraucher, die Probleme mit ungewollten Abonnements oder Fragen zu Nahrungsergänzungsmitteln haben, können sich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen:

Montag, der 22. Juni 2020: Tödliche Unfälle überschatten den Tag

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