Mit einer landesweiten Ausnahmeregelung gibt Sachsen ab heute (1.7.) ökologische Vorrangflächen für die Futternutzung frei. Die anhaltende Trockenheit und fehlende Wasserreserven im Boden haben dazu geführt, dass beim ersten Futterschnitt in Sachsen vielfach lediglich vierzig bis sechzig Prozent des normalen Ertrages erreicht wurden. Damit ist die reguläre Futterversorgung der Tierbestände gefährdet.

Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: „Wir geben die Brachflächen zur Beweidung und Mahd frei, damit die Betriebe ihre Tiere füttern können. Das ist mittlerweile auch eine existenzielle Frage. Die Trockenheit hat dazu geführt, dass Wiesen und Weiden nur etwa die Hälfte an Ertrag bringen. Außerdem sind die Futterreserven wegen der Trockenheit in den Jahren 2018 und 2019 weitgehend aufgebraucht.

Wir haben es auch an dieser Stelle ganz greifbar mit den Folgen des Klimawandels zu tun. Gleichzeitig können Landwirte nach den Erfahrungen von zwei Dürrejahren vorsorgen und zum Beispiel beim Anbau künftig einen höheren Flächenbedarf für die Futterbereitstellung berücksichtigen. Schließlich soll die Freigabe von Vorrangflächen eine Ausnahme bleiben.“

Um Direktzahlungen zu erhalten, müssen die Landwirtschaftsbetriebe unter anderem Verpflichtungen und Auflagen des sogenannten Greening einhalten, zu denen auch brachliegende ökologische Vorrangflächen gehören. Wenn die Futterversorgung durch außergewöhnliche Umstände wie ungünstige Witterung gefährdet ist, können diese Flächen ausnahmsweise beweidet oder gemäht werden. Dieser Freigabe geht eine fachliche Prüfung voraus. Dabei schätzt das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Niederschlagsverlauf und Futteraufwuchs ein.

Die Nutzung der ökologischen Vorrangflächen muss nicht beantragt oder genehmigt werden. Lediglich für den verbleibenden Zeitraum der Anbaudiversifizierung (1.7. bis 15.7.2020) müssen Betriebe die bis zum 15.7. genutzten Flächen anzeigen. Das entsprechende Formblatt ist eingestellt unter: https://www.landwirtschaft.sachsen.de/ergaenzende-formulare-37678.html

Ab dem 16. 7. ist die Anzeige nicht mehr erforderlich.

Machtgefälle im Kopf. Die neue „Leipziger Zeitung“ Nr. 80 ist da: Was zählt …

Machtgefälle im Kopf. Die neue „Leipziger Zeitung“ Nr. 80 ist da: Was zählt …

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar