Der Chemnitzer Fußball Club e.V. hat durch seinen Bevollmächtigten Rechtsanwalt Oliver Junghänel am 26. Oktober 2020 einen Insolvenzplan beim Insolvenzgericht Chemnitz eingereicht. Rechtsanwalt Junghänel war mit der Erstellung eines Insolvenzplans durch den Schuldner beauftragt worden, nachdem der Insolvenzverwalter mit seinem Plan erfolglos blieb.

Der Plan wird nun durch das Insolvenzgericht auf formelle Voraussetzungen und Zulassungsfähigkeit geprüft. Bejaht das Insolvenzgericht diese Voraussetzungen, erhalten die Gläubiger und der Insolvenzverwalter die Möglichkeit der Stellungnahme zu dem Plan.

Im Anschluss daran wird ein Erörterungs- und Abstimmungstermin bestimmt, in welchem der Insolvenzplan und das Stimmrecht der Beteiligten erörtert werden und über den Plan abgestimmt wird. Wird der Insolvenzplan durch die Beteiligten angenommen und durch das Insolvenzgericht bestätigt, kann das Insolvenzverfahren durch das Gericht aufgehoben werden. Die juristische Person des CFC und der Vereinsname bleiben damit bestehen.

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