Allgemeinverfügung regelt ab heute Leben im Landkreis Nordsachsen: Eine gestern erlassene Allgemeinverfügung des Landratsamtes Nordsachsen regelt ab heute einige Aspekte des öffentlichen Lebens im Landkreis. Um die in den letzten Tagen deutlich angestiegenen Infektionszahlen im Landkreis senken zu können, ist die Personenanzahl im Freundes- und Familienkreis im öffentlichen und privaten Raum auf zehn beschränkt.

Datenerfassungen in Gastronomie und öffentlichen Einrichtungen dienen im Ernstfall der Kontaktverfolgung. Die Einführung einer Sperrstunde für gastronomische Betriebe von 22 bis 5 Uhr und das Verbot des Alkoholverkaufs in dieser Zeit soll verhindern, dass sich Alkoholisierte nicht mehr an die Hygieneregeln halten.

Die Allgemeinverfügung sowie eine Checkliste für die Datenerfassung stehen auf www.delitzsch.de/corona_delitzsch

Terminvereinbarung in der Stadtverwaltung

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens im Landkreis Nordsachsen besteht für die Rathäuser der Stadt Delitzsch derzeit ein Betretungsverbot. Interessenten sollten versuchen, ihr Anliegen zuerst per Telefon zu klären:

  • 034202 67-0 Zentrale Rathaus
  • 034202 67-353 Zentrale Technisches Rathaus

Eine telefonische Terminvereinbarung ist möglich für:

  • Einwohnermeldeamt: 034202 67-243, 67-340, 67-341
  • Gewerbeamt: 034202 67-242
  • Bußgeldstelle: 034202 67-223, 67-118
  • Fundbüro: 034202 67-341
  • Standesamt: 034202 67-217
  • Wohngeldstelle: 034202 67-312

Hinweise für Trauungen im Standesamt Delitzsch

Entsprechend der Allgemeinverfügung können an Trauungen im Standes-amt Delitzsch maximal zehn Personen aus dem Familien- und Freundeskreis inklusive Brautpaar teilnehmen.

Hinweise für Trauerfeiern auf dem Friedhof Delitzsch

Entsprechend der Allgemeinverfügung können an Trauerfeiern und Beerdigungen maximal zehn Personen aus dem Familien- und Freundeskreis teilnehmen.

Stadtführungen nicht mehr möglich

Vorerst sind Stadtführungen in Delitzsch ausgesetzt.

Datenerhebung in öffentlichen Gebäuden

Entsprechend der Allgemeinverfügung werden ab sofort in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen Kontaktdaten erfasst, die im Ernstfall dem Gesundheitsamt des Landkreises Nordsachsen zur Nachverfolgung von Infektionsketten dienen.

Die Daten werden einen Monat nach dem Besuch gelöscht und bis dahin datenschutzkonform aufbewahrt.

Maßnahmen zur Einsatzfähigkeit der Feuerwehr

Der Gemeindewehrleiter und der Oberbürgermeister haben sich auf Maßnahmen zur Gewährleistung einer einsatzfähigen Feuerwehr verständigt. Die Übungsdienste, Versammlungen, Veranstaltungen etc. werden ausgesetzt. Die Tätigkeit der Feuerwehrleute wird auf das Einsatzgeschehen beschränkt.

Landkreis Nordsachsen

Fallzahlen/Hotline für Reiserückkehrer und Personen mit Symptomen

Auf www.landkreis-nordsachsen.de/infos_zum_corona_virus.html stellt der Landkreis Nordsachsen nachmittags tagesaktuell Fallzahlen nach Sozialräumen online.

Aktuell gelten rund 150 Personen als positiv getestet. Der Höchstwert vom April 2020 von rund 80 positiv Getesteten ist damit weit überschritten. Derzeit befinden sich im Landkreis Nordsachsen rund 770 Menschen in behördlich angeordneter Quarantäne.

Wer über Atemprobleme klagt, zudem zur Risikogruppe zählt oder Kontakt mit einer nachweislich an Corona erkrankten Person hatte, muss sich telefonisch beim Gesundheitsamt des Landkreises Nordsachsen melden.

Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen oder zurückkehren, sind bis 72 Stunden nach Ankunft zu einem Corona-Test verpflichtet.

Die Corona-Hotline des Landkreises ist montags bis donnerstags 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr und freitags 8 bis 13 Uhr telefonisch erreichbar unter

  • 03421 758-5555 und
  • 03421 758-5556.

Freistaat Sachsen

Hilfe zu Corona-Verordnungen online und telefonisch

(Fragen zur Corona-Schutz-Verordnung sowie zur Allgemeinver-fügung zur Anordnung von Hygieneauflagen: Montag bis Sonntag 8 bis 18 Uhr, außer Feiertage.

Fragen zu weiteren Themen: Montag bis Freitag 9 bis 16 Uhr, außer Feiertage)

Donnerstag, der 22. Oktober 2020: Neue Corona-Schutzverordnung regelt den Ernstfall in Sachsen

Donnerstag, der 22. Oktober 2020: Neue Corona-Schutzverordnung regelt den Ernstfall in Sachsen

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