Nach der pandemiebedingten Verschiebung von Kommunalwahlen vom Frühsommer auf den Herbst 2020 hat die Landesdirektion Sachsen (LDS) nun die Oberbürgermeisterwahlen der Stadt Chemnitz vom 20. September und 11. Oktober für gültig erklärt. Bei den Prüfungen der Wahlunterlagen am 30. September und am 21. Oktober 2020 wurden keine ergebnisrelevanten Verstöße gegen die Wahlgrundsätze festgestellt. Der Stadt Chemnitz wurde deshalb ein positiver Wahlprüfbescheid zugestellt.

Die Präsidentin der LDS, Regina Kraushaar, verweist auf die damit verbundene Option: „Mit dem positiven Wahlprüfungsbescheid ist es möglich, am 25. November den als Oberbürgermeister der Stadt gewählten Bewerber Peter Sven Schulze durch den Stadtrat zunächst als Amtsverweser zu bestimmen.“

Der Amtsantritt von Herrn Schulze als Oberbürgermeister ist jedoch erst möglich, wenn auch die Verfahren hinsichtlich der von der LDS zurückgewiesenen Wahlanfechtungen endgültig abgeschlossen sind. Sofern es nicht zu Klageverfahren gegen die Bescheide der LDS zu den Wahlanfechtungen kommt, wird dies frühestens Mitte Dezember 2020 der Fall sein.

Montag, der 16. November 2020: Appell statt Verbot

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