Mit Erschüttern hat die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen Leipzig-Nordwestsachsen (ASJ) den Fall der Hebamme Adelina Ajeti Kenntnis genommen. Frau Ajeti wurde vergangene Woche überraschend aus Leipzig in den Kosovo abgeschoben. Die 30jährige, die 2015 mit einem Bachelor in Midwifery (Hebamme) in der Tasche aus dem Kosovo nach Leipzig kam, stellte damals erfolglos einen Asylantrag, erhielt in den folgenden Jahren aber immer wieder befristete Duldungen.

Die Zeit nutzte sie, lernte hervorragend Deutsch (Niveau C1) und machte Praktika. Seit mehr als zwei Jahren ist sie in einer Leipziger Hebammenpraxis angestellt. Dort übernimmt sie die Vor- und Nachsorge bei den Patientinnen und Neugeborenen, zudem bietet sie Schwangerengymnastikkurse an.

Vergangene Woche wurde sie mitten in der Nacht in ihrer Wohnung von der Polizei aufgesucht, gemeinsam mit ihrem Ehemann direkt zum Flughafen nach Berlin verbracht und in den Kosovo abgeschoben. Ihre Familie, Freunde, Chefin und Patientinnen sind schockiert.

Anna-Luise Friedrich, stellvertretende Vorsitzende der ASJ Leipzig-Nordwestsachsen, die selbst nach der Entbindung ihrer Tochter aktuell Patientin bei Adelina Ajeti war, dazu: „Ohne Akteneinsicht ist es natürlich schwer zu sagen, ob in diesem Einzelfall juristisch korrekt, das heißt der aktuellen Rechtslage entsprechend, vorgegangen wurde oder ob hier bei den Behörden Fehler passiert sind.

Klar ist aber, dass jemand wie Adelina nicht abgeschoben werden dürfte. Es muss auf politischer Ebene alles unternommen werden, damit gut integrierte Fachkräfte wie Adelina ein Bleiberecht unabhängig vom Recht auf Asyl haben. Die Möglichkeiten für den „Spurwechsel“ müssen entsprechend weit gefasst und Betroffene dabei durch die Behörden proaktiv unterstützt werden.

Soweit ich weiß, gab es in Adelinas Fall noch Probleme bei der vollständigen Anerkennung des kosovarischen Berufsabschlusses. Nichtsdestotrotz hat sie bereits als dringend benötigte Fachkraft gearbeitet. Ihre Patientinnen – mich eingeschlossen – haben sich bei ihr sehr gut aufgehoben gefühlt. Das wurde seitens der Behörde, die ihre Prüfung strikt auf das Asylrecht konzentrierte, hier offenbar für irrelevant gehalten.

Vollkommen inakzeptabel sind außerdem die traumatisierenden und kriminalisierenden Methoden, mit denen die Polizei hier vorgegangen ist. Jemanden nachts um 2 aus dem Bett zu holen, ihr eine Stunde Zeit zu geben, einen Koffer zu packen, und dann zu zwingen, alles zurückzulassen, ist einfach unmenschlich.“

Die ASJ fordert eine genaue Aufarbeitung des Falls und die Schaffung von klaren Bleibeperspektiven für Menschen wie Frau Ajeti. Diese sieht sich nun mit einem 2,5jährigen Rückkehrverbot konfrontiert. Die Bemühungen ihrer Unterstützerinnen, Frau Adelina trotzdem möglichst bald zurückzuholen, finden die volle Zustimmung der ASJ.

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