Im November 2020 sorgte eine besonders unvernünftige Abschiebung aus Leipzig für jede Menge Aufregung: Die angehende Hebamme Adelina Ajeti wurde mitten in der Nacht in den Kosovo abgeschoben, und das, obwohl sie in der Hebammenpraxis von Dagmar Röger längst eine unersetzliche Fachkraft war und auch gerade ihre letzten notwendigen Abschlüsse machte. Doch die Aufregung hat sich gelohnt. Adelina ist wieder in Leipzig und hat den wohl wichtigsten Abschluss geschafft.

„Diese Woche hat Adelina den wohl wichtigsten Meilenstein erreicht. Sie hat die Kenntnisprüfung bestanden und wird somit die Anerkennung ihres Bachelors of Midwifery erhalten. Wir können also bald von einem Happy End sprechen, allerdings auch erst bald“, berichtet uns Emily Röger. Die uns auch gleich noch die ganze Geschichte geschickt hat, was seit November alles passiert ist.

Die Ereignisse der letzten Wochen und Monate.

Emily Röger

Nach der Abschiebung am 17. November 2020 war klar, dass Adelina und ihr Mann Gezim zurück nach Deutschland kommen wollen, die Lebensumstände im Kosovo waren für beide katastrophal.

Aufgrund des großen Engagements entstand ausreichend mediale Aufmerksamkeit, um bei verschiedenen politischen Akteuren Interesse zu erwecken und Unterstützung zu erhalten. Dies, sowie die Arbeit der neu beauftragten Anwältin, ebneten den Weg zur Wiedereinreise. Leider mussten wir feststellen, dass eine Einreise über die Westbalkanregelung nicht möglich sein würde, da Adelina und Gezim aufgrund ihres 2016 gestellten Asylantrags dafür nicht alle Anforderungen erfüllten. Die einzige verbleibende Option stellte eine Wiedereinreise über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz entsprechend § 16 Abs. 5 AufenthG „Einreise zur Berufsanerkennung“ dar.

Bereits im Jahr 2016 hatte Adelina ihre Unterlagen für die Berufsanerkennung eingereicht. Anfang 2017 kam dann der Bescheid, dass ein Anpassungslehrgang (§ 16d Abs. 1 AufenthG) in Adelinas Fall von 16 Monaten Dauer oder eine Kenntnisprüfung (§ 16d Abs. 5 AufenthG) für die Anerkennung möglich seien. Seit Anfang 2017 stand Adelina auf sämtlichen Wartelisten für einen Lehrgang, sie wurde jedoch immer wieder auf das folgende Jahr vertröstet, bis im fünften Jahr des Aufenthaltes die Abschiebung erfolgte.

Wir mussten nun also eine Lösung finden, dass Adelina tatsächlich die geforderte Anerkennungsprüfung ablegen kann.

Adelina nach der bestandenen Prüfung mit ihren Kolleginnen aus der Hebammenpraxis. Foto: Emily Röger
Adelina nach der bestandenen Prüfung mit ihren Kolleginnen aus der Hebammenpraxis. Foto: Emily Röger

Schnell stand fest: Adelina will die Kenntnisprüfung ablegen. Dies ist entsprechend der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger kein Hexenwerk. Unter dem § 16b Abs. 3 HebAPrV „Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat“ ist geregelt, dass die Prüfung aus einem mündlichen und praktischen Teil besteht.

Die mündliche Prüfung dauert 15 bis 60 Minuten und es werden Fragen zu Berufs- und Gesetzeskunde, Gesundheitslehre, Hygiene und Geburtshilfe sowie spezielle Arzneimittellehre geprüft. Der praktische Teil lässt sich noch mal in eine Patientenprüfung und eine Entbindungssimulation unterteilen. Die Patientenprüfung beinhaltet eine Schwangerschaftsvorsorge und/oder eine Wöchnerinnenpflege und/oder eine Säuglingspflege von jeweils maximal 60 Minuten. Die Entbindungssimulation findet anhand von vorgegeben Befunden statt und dauert maximal 120 Minuten. Adelina traute sich diese Prüfung zu.

Aber das Problem bestand weiterhin: Keine der zuständigen Institutionen erklärte sich dazu bereit, die Prüfung abzunehmen, die Ausreden waren teilweise grotesk. Nur dank des Engagements einiger Politikerinnen und Politiker hat sich schlussendlich eine Prüfungskommission zur Abnahme der Prüfung gefunden. So hat es bis Juni 2021 gedauert, bis tatsächlich die Bestätigung kam, dass die Kenntnisprüfung abgenommen wird.
Mit der Bescheinigung konnte dann endlich der Antrag für die Wiedereinreise gestellt werden.

Wir haben uns dazu entschieden, das neue beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81 AufenthG zu nutzen, um eine zirka zweijährige Wartezeit für einen Botschaftstermin zu umgehen. Bei dem beschleunigten Verfahren erhält der Arbeitgeber die Vollmacht, alle Unterlagen einzureichen. Die zuständige Ausländerbehörde erteilt sodann eine Vorabzustimmung und die antragstellende Person bekommt innerhalb von drei Wochen einen Termin in der Botschaft für die Vergabe des Visums. Die Ausländerbehörde Leipzig hat uns bei diesem Prozess sehr gut unterstützt.

Aber es blieb das Problem mit der Einreisesperre von Gezim und Adelina. Da Adelina die Fachkraft ist, wurde uns geraten, zunächst nur die Wiedereinreise für Adelina zu beantragen. Das heißt, sie muss zunächst allein nach Deutschland kommen und erst nach bestandener Kenntnisprüfung könnten wir auch den Antrag für Gezim stellen. Das ist leider auch der Grund, warum wir noch nicht von einem finalen Happy End sprechen können, denn Gezim ist weiterhin im Kosovo.

Dem Widerspruch, dass die ausgegebene Einreisesperre der Zentralen Ausländerbehörde Sachsens rechtswidrig sei, wurde stattgegeben. Am 28. Juni wurde ihre Einreisesperre endgültig aufgehoben. Leider wurde die deutsche Botschaft im Kosovo nicht über das Aufheben der Einreisesperre informiert und Adelinas Visumsantrag wurde zunächst abgelehnt. Nach längerem hin und her und vielen Verzögerungen wurde ihr dann doch im August 2021 ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zum Ablegen der Prüfung zur Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation erteilt.

Dies ist nur ein Beispiel dafür, was im Laufe der vergangenen Wochen und Monate schiefgelaufen ist sowie wertvolle Zeit und Geld gekostet hat. Wir haben irgendwann festgestellt, dass jeder Stolperstein, der kommen konnte, uns auch tatsächlich in den Weg gefallen ist, aber mit vereinten Kräften haben wir es geschafft, diese zu beseitigen.

Adelina ist nun seit wenigen Wochen wieder in Deutschland. Sie hat sich intensiv auf die Kenntnisprüfung vorbereitet und schließlich direkt bestanden! Damit kann sie den Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung stellen und hoffentlich dauerhaft in Deutschland bleiben.

Der Schlüssel zum Erfolg war die enorme Spendenbereitschaft. Ohne das Geld hätte Adelina weder die Anwaltskosten, Prüfungsgebühr, laufende Kosten oder Ähnliches stemmen können, denn wir sind mittlerweile bei Kosten in fünfstelliger Höhe angelangt. Deswegen ein riesiges Dankeschön an alle Unterstützerinnen und Unterstützer! Wir hoffen inständig, dass auch die Wiedereinreise von Gezim mithilfe der Spendengelder finanziert werden kann.

Das war ein grober Überblick der letzten Monate. Wir haben irgendwann aufgehört zu zählen, wie viele Anträge ausgefüllt werden mussten und was nicht alles erst im zweiten oder dritten Anlauf funktioniert hat. Aus diesem Grund habe ich bereits vor einiger Zeit angefangen, alles in einem Buch zu dokumentieren.

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Herzlichen Glückwunsch für diesen Erfolg!

Und die Geschichte zeigt deutlich, dass der deutsche Rechtsstaat mitnichten so “reibungslos” funktioniert, wie uns das vor allem CDU-Politiker glauben machen möchten.

Zwischen den geschriebenen Regularien gibt es sehr breite Grauzonen, gerade in Verwaltungssachen. Wenn da “von oben” eine gewisse Ordre kommt, verschleppen die niederen Bürokraten eben, was so geht.

Da werden halt mal “Fehler” gemacht (wofür dann eine “Erinnerung” nötig ist, während die Frist läuft), da wird auch mal ein Eilantrag(!) schleppend(!) bearbeitet (bis Tatsachen vollendet werden) usw.

Ich erinnere mich an eine ältere Aussage (derjenigewelche Leipziger Politiker darf sich jetzt angesprochen fühlen, heute war für ihn ein Platz in der Thomaskirche reserviert 😉 ): Der in den Krieg abgeschobene Syrer könne ja in Damaskus in der Botschaft einen Antrag stellen, dann klappt die Wiedereinreise auch. Haha.

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