Die Landesdirektion Sachsen hat den Ausbau und die Verbreiterung der Kreisstraße K 9301 im Kirchberger Ortsteil Wolfersgrün genehmigt. Der Beschluss umfasst auch die Erneuerung der angrenzenden Stützmauern entlang des „Crinitzer Wassers“, die beim Hochwasser 2013 stark beschädigt wurden. Antragsteller im Verfahren war der Landkreis Zwickau, dem nun auch der Planfeststellungsbeschluss zugegangen ist.

„Ich freue mich, dass mit dem Planfeststellungsbeschluss der Grundstein dafür gelegt wird, dass die Verkehrssicherheit in Wolfersgrün deutlich verbessert werden kann – was nicht zuletzt auch den Fußgängerinnen und Fußgängern nutzen wird“, bewertet LDS-Präsidentin Regina Kraushaar das Vorhaben. Die Neugestaltung der Kreisstraße erfolgt auf einer Länge von 268 Metern und orientiert sich am derzeitigen Straßenverlauf. Die Straße wird dabei von vier Meter auf sechs Meter verbreitert und mit einem einseitig begehbaren Bankett bzw. Gehweg von 1,50 Metern Breite auf der dem Bach zugewandten Seite ausgebaut.

Die derzeitige Fahrbahnbreite ist dem Verkehrsaufkommen auf der regionalen Verbindungsstraße nur unzureichend gewachsen. Insbesondere Landwirtschafts- und Öffentlicher Nahverkehr sind Einschränkungen unterworfen, da die Straßenbreite für den Be-gegnungsverkehr nicht ausreichend ist. Hinzu kommt, dass die am Straßenabschnitt angrenzenden Stützmauern am „Crinitzer Wasser“ erhebliche Schäden aufweisen, wodurch die Gefahr besteht, dass die Kreisstraße nicht mehr standsicher ist und gesperrt werden muss.

Die im Verfahren gegebenen Hinweise und Bedenken von Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Naturschutzvereinigungen konnten ausgeräumt oder im Planfeststellungbeschluss berücksichtigt werden. Durch die nicht unerhebliche Verbreiterung der Straße kommt es jedoch zu Eingriffen in Natur und Landschaft, die durch eine Reihe von Maßnahmen ausgeglichen werden. Zu den Ausgleichsmaßnahmen gehören die Umgestaltung einer Furt im Ort Gospersgrün, diverse Ersatzpflanzungen und die Anbringung von Nistkästen.

Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange sowie den Einwendern zeitnah zugestellt. Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird vorbereitet und gesondert bekannt gegeben.

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