Das Versammlungsrecht ist am Samstag, 19. Dezember 2020, eingeschränkt. Dies geht aus der heute in der Leipziger Volkszeitung veröffentlichten Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig hervor. Demnach ist es jedermann im Stadtgebiet der Stadt Leipzig untersagt, an diesem Tag öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel zu veranstalten oder daran teilzunehmen, welche nicht bis zum 17. Dezember, 12 Uhr, schriftlich bei der Versammlungsbehörde angezeigt wurden.

Ausnahmeentscheidungen im Einzelfall durch die Versammlungsbehörde oder den Polizeivollzugsdienst bleiben vorbehalten, sofern Infektionsgefahren offenkundig ausgeschlossen sind.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe, am 17. Dezember, in Kraft und mit Ablauf des 19. Dezember außer Kraft. Sie und ihre Begründung können ab dem heutigen 16. Dezember, Montag bis Donnerstag in den Zeiten von 7 bis 18 Uhr und am Freitag von 7 bis 16 Uhr als Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Unteren Wandelhalle des Neuen Rathauses, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig eingesehen werden.

Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird nach der Bewertung des RKI, das für die Vorbeugung übertragbarer Krankheiten und die Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen eine besondere Expertise aufweist (§ 4 IfSG), derzeit weiterhin als hoch, für Risikogruppen als sehr hoch, eingeschätzt.

Die Belastung des Gesundheitswesens hängt maßgeblich von der regionalen Verbreitung der Infektion, den vorhandenen Kapazitäten und den eingeleiteten Gegenmaßnahmen (Isolierung, Quarantäne, soziale Distanzierung) sowie deren Umsetzung ab. Unter anderem ist gemäß SächsCoronaSchVO das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt (Ausgangsbeschränkung), gilt für den Zeitraum von 22 bis 6 Uhr sogar eine Ausgangssperre sowie ist der Alkoholausschank und -konsum ist in der Öffentlichkeit verboten.

Der Stadtrat tagt: Die Dezember-Sitzung als Meinungsaustausch im Livestream und Mitschnitt

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