Aufgrund zweier Geflügelpestfällen im Landkreis Leipzig ist in Sachsen durch die örtlichen Veterinärämter eine risikoorientierte Stallpflicht für Geflügel anzuordnen. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVÄ) hat daher eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für Geflügel (außer Laufvögeln) in Risikogebieten erlassen.

Danach haben Geflügelhalter, die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse entweder in einer Entfernung von 500 m oder weniger zu den Risikogebieten halten und/ oder deren Geflügelbestände sich auf dem Gebiet bestimmter Ortslagen mit hoher Geflügeldichte befinden, haben ihr Geflügel unverzüglich in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung (Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, wobei Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben genutzt werden, nur anerkannt werden, wenn ihre Maschenweite maximal 25 mm beträgt), aufzustallen.

Als Risikogebiete gelten Gebiete, in dem sich wildlebende Wasservögel sammeln, wie Feuchtbiotope und Uferflächen von Flüssen, Seen oder Teichen. Im Landkreis Leipzig sind daher die Verläufe der Mulde, einschließlich beider Zuflüsse Zwickauer und Freiberger Mulde, der Weißen Elster, der Seen und Teiche im Landkreis Leipzig.

In der Allgemeinverfügung im Dokument Download finden Sie die geltenden Regelungen sowie der genaue Auflistung der Risikogebiete.
Die Allgemeinverfügungen zu den Ausbrüchen in Mutzschen am 25.12.2020 und Mutzschen – Roda am 30.12.2020 sowie weitere Informationen finden sie hier: https://www.landkreisleipzig.de/gefluegelpest.html

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