Durch den erneuten Lockdown im Dezember nutzen wieder viele Unternehmen Kurzarbeitergeld, um ihre Beschäftigten im Betrieb zu halten. Einige von ihnen waren seit Sommer nicht mehr von Kurzarbeit betroffen und müssen Kurzarbeit deshalb neu anzeigen. Das gilt immer, wenn seit dem letzten Kurzarbeitergeldbezug eine Unterbrechung von drei Monaten entstand oder die ursprüngliche Anzeigedauer auf Kurzarbeit in Kürze abläuft oder bereits abgelaufen ist.

Damit die betroffenen Unternehmen schnell das Kurzarbeitergeld anzeigen und anschließend beantragen können, empfiehlt die Agentur für Arbeit die Nutzung der Online-Formulare unter www.arbeitsagentur.de/kannsteklicken.

Die Neuanzeige erfolgt für den Monat, in dem der Arbeitsausfall eingetreten ist. Eine neue Anzeige ist auch nötig, wenn noch ein bewilligter Zeitraum für Kurzarbeit vorliegt. Bei einer Unterbrechungszeit von mindestens drei Monaten beginnt eine neue Bezugsdauer, sofern wieder alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Alle Betriebe, die erstmals von Kurzarbeit betroffen sind, müssen Kurzarbeit Anzeigen. Die Anzeige muss spätestens in dem Monat erfolgen, in dem das Unternehmen von Kurzarbeit betroffen ist.

Betriebe, deren bewilligter Zeitraum für Kurzarbeit im Dezember endete, müssen im Januar 2021 Kurzarbeitergeld neu anzeigen. Wenn der bisher anerkannte Bewilligungszeitraum den Januar 2021 nicht mehr umfasst, ist die Fortsetzung der Kurzarbeit gegenüber der Agentur für Arbeit anzuzeigen sowie die Dauer und Ausfallgründe darzulegen. Hierbei müssen arbeitsrechtliche Vereinbarungen zur Kurzarbeit (z.B. einzelvertragliche Regelungen, Betriebsvereinbarungen) gegebenenfalls verlängert werden, wenn diese zeitlich befristet waren und den Januar 2021 nicht umfassen.

Mehr Informationen unter https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/.

Online-Angebot nutzen

Kurzarbeitergeld kann das Unternehmen digital unter www.arbeitsagentur.de/kannsteklicken anzeigen und auch beantragen. Die Anzeige über den Arbeitsausfall ist schnell und direkt über das Online-Formular zu stellen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf.

Über die Kurzarbeit-App kann das Unternehmen zudem erforderliche Unterlagen gescannt und als PDF oder Bilddatei übertragen.

Telefonische Erreichbarkeit

Fünfzig Stunden in der Woche gibt es Hilfe und Unterstützung über die Telefon-Servicehotline für Arbeitgeber 0800 4 5555 20 und die zusätzlichen regionalen Beratungshotlines. Von 8 bis 18 Uhr sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Montag bis Freitag erreichbar und unterstützen mit Rat und Tat.

www.arbeitsagentur.de

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