Nach zwei Geflügelpestfällen im Landkreis Leipzig hat das sächsische Sozialministerium alle zuständigen örtlichen Behörden im Freistaat dazu aufgefordert, eine risikoorientierte Stallpflicht für Geflügel anzuordnen. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Nordsachsen hat daraufhin eine Risikobewertung gemäß Geflügelpest-Verordnung vorgenommen und heute (06.01.21) eine „Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die aviäre Influenza“ erlassen.

Neben der Veröffentlichung im Internet ist die Allgemeinverfügung in den Aushängekästen an allen Verwaltungsstandorten des Landratsamtes sowie im nächsten Amtsblatt einsehbar.

Gemäß Allgemeinverfügung wird die Stallpflicht angeordnet für

a) den Ufersaum von 500 Meter um folgende Gewässer und Flüsse:

  1. Werbeliner See
  2. Schladitzer See
  3. Grabschützer See
  4. Neuhauser See
  5. Seelhausener See
  6. Paupitzscher See
  7. Kiesgrube Eilenburg
  8. Kiesgrube Laußig
  9. Speicher Schadebachteich
  10. Großer Teich Torgau
  11. Horstsee Wermsdorf
  12. Talsperre Döllnitzsee
  13. Liebersee Kiesgrube
  14. Elbe mit den Orten/Ortsteilen (OT): Plotha, Staritz, Dröschkau, Ammelgoßwitz, Stehla, Tauschwitz, Belgern, Köllitsch, Döbeltitz, Kamitz, Piestel, Kathewitz, Kranichau, Pülswerda, Werdau, Torgau, Repitz, Döbern, Polbitz, Dommitzsch, Wörblitz, Greudnitz
  15. Mulde mit den Orten/OT: Altenhof, Weinberghäuser, Bad Düben, Pristäblich, Laußig, Gruna, Hainichen, Eilenburg
  16. Weiße Elster mit den Orten/OT: Modelwitz, Papitz, Schkeuditz-West, Wehlitz

sowie

b) die folgenden Gebiete:

  1. In der Gemeinde Beilrode: OT Dautzschen, OT Großtreben und OT Zwethau
  2. In der Gemeinde Belgern-Schildau: OT Sitzenroda und OT Schildau
  3. In der Gemeinde Cavertitz: OT Lampertswalde
  4. In der Gemeinde Doberschütz: OT Battaune und OT Doberschütz
  5. In der Gemeinde Hof: OT Raitzen
  6. In der Gemeinde Jesewitz: OT Liemehna
  7. In der Gemeinde Krostitz: OT Krostitz und OT Beuden
  8. In der Gemeinde Liebschützberg: OT Borna, OT Bornitz, OT Gaunitz, OT Leckwitz und OT Schönnewitz
  9. In der Gemeinde Mockrehna: OT Mockrehna, OT Gräfendorf, OT Audenhain und OT Wildenhain
  10. In der Stadt Oschatz: OT Leuben
  11. In der Gemeinde Rackwitz: OT Kreuma, Rackwitz und OT Zschortau
  12. In der Gemeinde Schkeuditz: OT Gerbisdorf, OT Hayna, OT Radefeld
  13. In der Gemeinde Wermsdorf: OT Liptitz
  14. In der Gemeinde Wiedemar: OT Kölsa, OT Klitschmar und OT Wiesenena
  15. Dahlen
  16. Taucha
  17. Trossin

In den Risikogebieten gelten besonders verschärfte Bedingungen. Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung untergebracht werden, die nach oben abgedeckt ist und seitlich das Eindringen von Wildvögeln verhindert.

In Deutschland sind seit dem 30.10.20 mehr als 400 Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln aufgetreten, darunter am 19.11.20 bei einer Wildente in Torgau. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat Anfang Dezember das Risiko für die Einschleppung und Verbreitung des Vogelgrippe-Virus durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände als bundesweit hoch bewertet.

Die Geflügelpest-Ausbrüche am 25.12. und 30.12.20 in Mutzschen und Roda im benachbarten Landkreis Leipzig haben auch in Nordsachsen zu entsprechenden Allgemeinverfügungen zur Einrichtung eines Sperrbezirks, eines Beobachtungsgebiets und nunmehr auch zur Stallpflicht in Risikogebieten geführt.

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