Der Freistaat Sachsen hat die für die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erforderlichen Restriktionszonen neu festgelegt und damit erweitert. Grund ist der Fund eines infizierten Wildschweinkadavers außerhalb des bisherigen gefährdeten Gebiets im Landkreis Görlitz.

Sowohl die Zone des gefährdeten Gebietes als auch die Pufferzone werden vergrößert. Die dafür notwendigen Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen legen die neuen Gebiete als auch die Maßnahmen innerhalb der Zonen fest. Sie sind auf der Website der Landesdirektion veröffentlicht.

Das gefährdete Gebiet wird nach Süden bis zur Höhe der Gemeinde Horka ausgeweitet. Seine Fläche vergrößert sich von bisher 157 auf nun 322 Quadratkilometer. Im Osten wird es vom bereits bestehenden festen Wildschweinabwehrzaun an der Neiße begrenzt.

Die Pufferzone dehnt sich nunmehr auf den gesamten Landkreis Görlitz nördlich der A 4 aus. Das Gebiet der Pufferzone erweitert sich von 605 auf 826 Quadratkilometer.

„Die Behörden des Freistaats und des Landkreises Görlitz harmonieren bei der Bekämpfung dieser Tierseuche sehr gut. Es geht jetzt wieder darum, die nötigen Einzäunungen der neuen Gebiete vorzunehmen, diese auf infiziertes Fallwild abzusuchen und die tierseuchenrechtliche Entnahme zu beginnen“, erklärt Sozialministerin Petra Köpping.

Als Sofortmaßnahme werde der Fundort des infizierten Tieres mit einem mobilen Zaun in einem Radius von rund drei Kilometern abgegrenzt, um ein mögliches Versprengen weiterer infizierter Tiere zu vermeiden.

„Ich danke dem Technischen Hilfswerk für die erneut schnell angekündigte und bereits gestartete Hilfe beim Zaunbau um das neue gefährdete Gebiet. Unser Fokus liegt jetzt darauf, näheres über das konkrete Infektionsgeschehen im neuen Teil des gefährdeten Gebiets herauszufinden. Davon werden die weiteren Maßnahmen abhängen. Die Zäune schaffen eine wichtige Voraussetzung für alles Weitere.

Ich danke allen Beteiligten, die sich so engagiert gegen eine weitere Ausbreitung der Tierseuche stemmen. Dies ist ein Kraftakt, der zusätzlich durch die Herausforderungen, die die Pandemie stellt, erschwert wird. Wir wollen die Ausbreitung der Tierseuche weiter hinein nach Sachsen verhindern. Aber es bleibt dabei: Dies wird ein langer Weg“, so die Ministerin.

Innerhalb der jetzt räumlich in die Restriktionszonen neu einbezogenen Gebiete gelten die bekannten Vorschriften, die bei Neuausweisung eines gefährdeten Gebiets erforderlich sind. Dort gilt ein Jagdverbot für Schwarzwild. Auch die Ausübung der Jagd auf anderes Wild als Schwarzwild ist im neu hinzugekommen Teil bis auf weiteres untersagt. Auslauf und Freilaufhaltung von Hausschweinen sind untersagt. Diese dürfen nicht mit Wildschweinen in Berührung kommen.

Schweinehalter müssen in ihren Betrieben strenge Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Dazu gehören geeignete Desinfektionsmöglichkeiten an den Ein- und Ausgängen der Ställe. Für Hunde gilt in dieser Zone Leinenzwang. Verendete und erkrankte Wildschweine sind sowohl im gesamten gefährdeten Gebiet als auch in der Pufferzone unverzüglich gegenüber dem Veterinäramt anzuzeigen und auf Afrikanische Schweinepest zu untersuchen.

In beiden Restriktionsgebieten gelten auch weiterhin bestimmte Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen für Personen, die mit Wildschweinen in Kontakt gekommen sind. Auch das Verbot der Auslauf- und Freilandhaltung bleibt mit den neuen Allgemeinverfügungen bestehen. Die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen bleibt grundsätzlich erlaubt, sofern sie nicht im Einzelfall untersagt wird.

Aktuell gibt es in Sachsen 19 bestätigte Fälle von Afrikanischer Schweinepest. Der erste Fall ist am 31.10.2020 bestätigt worden. Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen.

Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über vom Schwein stammende Lebensmittel (Fleisch, Wurst) sowie über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.

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