In Sachsen gilt gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung derzeit eine Maskenpflicht im Auto, wenn darin Personen aus verschiedenen Haushalten mitfahren. Der sächsische Innenminister Roland Wöller (CDU) erklärte dazu, dass Autofahrer, die mit einer Mund-Nase-Bedeckung fahren, nicht noch zusätzlich eine Sonnenbrille oder Mütze tragen dürften. Andernfalls sei „die Erkennbarkeit des Verkehrsteilnehmers“ nicht mehr gewährleistet.

Dazu erklärt der FDP-Bundestagsabgeordnete und Obmann im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages, Torsten Herbst: „Mit dem Verbot von Sonnenbrillen für Autofahrer, die gleichzeitig eine Maske tragen müssen, erweist die Sächsische Staatsregierung der Verkehrssicherheit einen Bärendienst. Wenn Autofahrer von der tiefstehenden Sonne geblendet werden, kann es doch nicht ernsthaft Ziel der Politik sein, dass sie sich zwischen einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und einem Verstoß gegen Corona-Auflagen entscheiden müssen.

Dies gilt umso mehr in den aktuellen Wintermonaten, wenn Sonnenaufgang und Sonnenuntergang häufig in die Zeit der Fahrt zur Arbeit fallen. Die Maskenpflicht für Autofahrer muss daher umgehend aufgehoben werden. Besonders Personen mit lichtempfindlichen Augen ist ein Sonnenbrillenverbot am Steuer nicht zuzumuten.

Ziel muss es viel eher sein, wirksame Corona-Schutzmaßnahmen mit der Sicherheit im Straßenverkehr zu verbinden – und nicht beide gegeneinander auszuspielen. Die Sächsische Staatsregierung sollte sich daher an den Regelungen des Berliner Senats orientieren. Dort ist der Fahrer von der geltenden Maskenpflicht bei Mitnahme von haushaltsfremden Personen im Auto ausgenommen.

Da der Freistaat mit dem Verbot von Sonnenbrillen am Steuer zudem in die bundesrechtliche Straßenverkehrsordnung eingreift, also rechtswidrig seine Kompetenzen übertritt, sollte die Vorgabe sofort zurückgenommen werden – bevor Gericht diese kassieren.“

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