Die Stadt Leipzig macht erstmals von ihrem Vorkaufsrecht im Gebiet einer Sozialen Erhaltungssatzung Gebrauch und plant, ein mit einem Mehrfamilienhaus samt Nebengebäuden bebautes Grundstück an der Wurzner Straße in Sellerhausen-Stünz zu erwerben.

Seit dem 5. Juli 2020 gelten aufgrund eines Ratsbeschlusses für sechs Gebiete in Leipzig Soziale Erhaltungssatzungen – unter anderem für ein Gebiet rund um die Eisenbahnstraße, in dem das betroffene Grundstück an der Wurzner Straße liegt.

Das Ziel einer solchen städtebaurechtlichen Satzung besteht darin, die ansässige Bevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die vor allem durch bestimmte Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und in Wohnungen verursacht werden. Vorhandener Wohnraum darf in Sozialen Erhaltungsgebieten nicht in einer Weise verändert werden, dass er für die im Gebiet ansässigen Bevölkerungsgruppen nicht mehr geeignet ist.

Im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie sind Maßnahmen zu erwarten, die den Zielen der Satzung zuwiderlaufen. Die Stadt wird daher das im Satzungsgebiet bestehende Allgemeine Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB ausüben. So soll den bestehenden Mietern ermöglicht werden, zu durchschnittlichen Mieten weiter in dem Haus wohnen zu bleiben.

Weitere Informationen zur Erhaltungssatzung gibt es online unter www.leipzig.de/soziale-erhaltungssatzung.de.

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