Einen Versuch ist es wert, dachte sich die CDU-Fraktion, und schrieb tatsächlich einen Antrag mit dem ungewöhnlichen Titel „Wohnraum aktivieren – Leerstand verhindern – Klima schützen“. Aber da ging es ihr eher um die Hausbesitzer in Leipzig und ihre Probleme, seit Jahren leerstehende Häuser wieder in einen vermietbaren Zustand zu versetzen. Und dabei störten, wie es schien, die Sozialen Erhaltungssatzungen.

Das Wörtchen „soziale“ davor darf man nicht vergessen. Denn die Stadt hat diese Erhaltungssatzungen ja gerade in dem Moment erlassen, als die Mieten gerade in zentralen beliebten Ortsteilen durch die Decke zu gehen begannen und gerade Geringverdiener zunehmend verdrängt wurden, weil immer mehr Wohnungen in Luxuswohnungen umgewandelt wurden.

Das Instrument Soziale Erhaltungssatzung ist eines der wenigen Instrumente, die einer Kommune tatsächlich zur Verfügung stehen, um den Mietaufwuchs zu begrenzen.

Die Vermutung der CDU-Fraktion, ausgerechnet die 2020 eingeführten Erhaltungssatzungen wären schuld daran, dass nun Häuser, die seit Jahren leer stehen, nicht saniert werden oder Bauherren keine Genehmigung für energetische Sanierungen bekommen, hat an dieser Stelle schon Kollege Thomas Köhler untersucht.

Dazu zog er den Sachstandsbericht aus dem Baudezernat zurate.

Leerstand ausgerechnet in Erhaltungsgebieten?

Es trifft eben nicht zu. Auch wenn der CDU-Antrag, den CDU-Stadträtin Sabine Heymann am 13. Dezember in der Ratsversammlung einbrachte, dabei sehr vollmundig agierte: „Seit Juli 2020 gelten aufgrund von Ratsbeschlüssen für sechs Gebiete in Leipzig Soziale Erhaltungssatzungen – im Stadtbezirk Alt-West für die Bereiche ‚Lindenau‘ und ‚Alt-Lindenau‘, im Osten die ‚Eisenbahnstraße‘ und ‚Am Lene-Voigt-Park‘, im Süden ‚Connewitz‘ sowie im Norden das Gebiet ‚Eutritzsch‘.

Insbesondere in diesen Stadtteilen finden sich augenscheinlich noch viele leerstehende und unbewohnte Mehrfamilienhäuser. Unsanierte Wohngebäude, die sichtbar jahrelang leer stehen, sind ein ungenutztes Potential für unseren Wohnungsmarkt. Jedoch verfügen diese Gebäude häufig über Wohnungszuschnitte, die weder den heutigen Standards noch dem zeitgemäßen Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Leipziger Wohnung entsprechen.“

Die CDU-Fraktion schlussfolgerte dann einfach: „Die Soziale Erhaltungssatzung kann scheinbar nicht in ihrer Auslegung und Genehmigungspraxis auf Veränderungen und Herausforderungen unserer Zeit reagieren, insbesondere nicht auf akuten Wohnungsmangel und Klimawandel.“

Die meisten Anträge werden genehmigt

Aber gerade diese Schlussfolgerung ist so nicht haltbar. Denn natürlich müssen auch Änderungen am Haus und an Wohnungsgrundrissen beim Bauordnungsamt eingereicht werden, wenn sie auf den ersten Blick den Regularien der Erhaltungssatzung nicht entsprechen. Dann kommt es zu Einzelfallprüfungen, wie das Baudezernat in seinem Sachstandsbericht feststellt. Und von einem flächendeckenden Hemmnis durch die Erhaltungssatzung kann schlichtweg nicht die Rede sein.

Die meisten geprüften Bauanträge werden genehmigt, teilt die Stadt mit: „Von 68 Anträgen zu Neubauvorhaben mit insgesamt 900 neuen Wohneinheiten, die auf erhaltungsrechtliche Belange geprüft wurden, mündeten 44 Anträge in Baugenehmigungen durch das ABD, wodurch perspektivisch in den Satzungsgebieten ca. 570 Wohneinheiten entstehen können.“

Und: „123 Anträge erhielten eine erhaltungsrechtliche Zustimmung zu Nutzungsänderungen. Von diesen beinhalten 47 Anträge Dachgeschoss-Neuausbauten und 31 Anträge mit Nutzungsänderungen von Gewerbe hin zu Wohnen, wodurch insgesamt rund 167 neuen Wohneinheiten durch Nutzungsänderungen entstehen könnten. In einer tatsächlichen Baugenehmigung durch das ABD mündeten davon 54 dieser Anträge, wodurch 95 neue Wohneinheiten entstehen können und in 5 Bauvorbescheiden wurden 14 neue Wohneinheiten durch mögliche Nutzungsänderungen in Aussicht gestellt.“

Und wie ist das mit den leerstehenden Häusern?

„Bei 37 der bis Dezember 2022 zugestimmten baulichen Änderungen handelt es sich um Komplettsanierungen von 341 Wohneinheiten, die in der Regel umfassende Modernisierungsmaßnahmen oder die bestandsorientierte Wiedernutzbarmachung unbewohnbarer Wohnungen und Wohnhäuser (unter Beachtung des Leipziger Wohn- und Ausstattungsstandards) zum Ziel haben. 35 zugestimmte bauliche Änderungen für 129 Wohneinheiten beinhalten notwendige bzw. genehmigungsfähige Grundrissänderungen (z.B. Ersteinbau von Bädern).“

Und so ähnlich ist es mit energetischen Sanierungen.

Kann man das Genehmigungsverfahren vereinfachen?

Es geht also eher darum, das Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, weil es in der Erhaltungssatzung dann vielleicht doch zu kompliziert gehalten wird.

Was auch Sabine Heymann in ihrer Rede betonte – insbesondere mit Blick auf die Einzeleigentümer und Familien, die so ein Haussanierungsprojekt stemmen müssen und von den bürokratischen Anforderungen oft überfordert sind.

Ein Punkt, den auch die Verwaltungsvorlage so sieht. Und das auch nicht zufällig, denn die Verwaltung hatte ja vom Stadtrat auch die Aufgabe, die Wirkungsweise der Erhaltungssatzungen regelmäßig zu evaluieren.

Ein Ergebnis dabei: „Die 2. Evaluierung der Genehmigungskriterien befindet sich verwaltungsseitig in Vorbereitung und wird dem Beschluss folgend spätestens im Juni/Juli 2024 erneut zuständigkeitshalber in die Dienstberatung des Oberbürgermeisters zum Beschluss vorgelegt und an den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau zur Information gegeben. Dies greift auch den Beschlusspunkt 3. des Ursprungsantrages auf.

Vorab erfolgt wie in 2022 (noch vor der verwaltungsseitigen Mitzeichnung der Vorlage) im Januar/Februar 2024 zu den Evaluierungsergebnissen eine Beteiligung der Leipziger Wohnungsmarktakteure. Zu den eingesammelten Hinweisen wird eine Synopse erstellt, die dann als Anlage zur Vorlage miteingebracht wird.“

Das heißt: Gerade im entscheidenden Punkt ist das Anliegen der CDU-Fraktion schon in Umsetzung. Der Antrag war also so betrachtet völlig überflüssig: „Die negative Wirkung der sozialen Erhaltungssatzungen auf Wohnraumentwicklung und die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen sind einzuschränken.“

Die Erhaltungssatzungen gelten

In anderer Beziehung war er sogar fehl am Platz, wie selbst FDP-Stadtrat Sven Morlok feststellte: Wenn eine Stadt wie Leipzig Soziale Erhaltungssatzungen beschließt, kann man sie entweder nur mit all ihren Regeln akzeptieren oder muss sie abschaffen. Aber für eine Abschaffung gibt es im aktuellen Stadtrat keine Mehrheiten. Wieder einmal geht es nun einmal um die soziale Frage und die knappen Spielräume, die eine Stadt nun einmal hat, den Anstieg der Mieten gerade in beliebten Quartieren zu bremsen.

Was nicht bedeutet, dass die Kriterien für angepasste Wohnungszuschnitte und energetische Sanierungen erleichtert werden können. Aber darüber brütet ja gerade die Bauverwaltung. 2024 werden die Ratsmitglieder erfahren, wo es da noch Spielräume gibt.

Der Beschluss der Ratsversammlung zum CDU-Antrag selbst war dann eindeutig – er bekam nur die Stimmen der CDU-Fraktion und wurde mit 7:48 Stimmen abgelehnt.

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