Am gestrigen Nachmittag (15. Februar) entschied der Wahlausschuss über die Zulassung der Bewerbungen zum vierten Leipziger Jugendparlament. Bis zur Sitzung des Wahlausschusses gingen 37 Bewerbungen von Jugendlichen zwischen 14 und 21 Jahren ein, wovon 33 zugelassen wurden. Damit treten für die diesjährige Wahl vom 22. März bis zum 29. März 26 Kandidaten und 7 Kandidatinnen für 20 zu vergebenden Sitze an.

Wahlberechtigt sind junge Frauen und Männer zwischen 14 und 21 Jahren, deren Hauptwohnsitz Leipzig ist. Um die Hürde möglichst gering zu halten, ist kein Gang an die Urnen notwendig: Die Wahl findet online statt. Jugendliche, die über keinen eigenen Internetanschluss verfügen, können ihre Stimme aber auch im Online-Wahllokal in der Großen Fleischergasse 12 abgeben.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat bis zu drei Stimmen, die sie bzw. er auf einen Bewerber kumulieren oder auch auf mehrere Bewerber verteilen kann.
Benachrichtigt werden die über 40.000 wahlberechtigten Jugendlichen per Post. Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält alle wichtigen Informationen und einen Wahlaufruf des Jugendparlamentes sowie ein Zugangskennwort.

Einen möglichen Missbrauch verhindern verschiedene Sicherheitsmechanismen. Jedes Zugangs-kennwort kann nur einmal verwendet werden, mehrfache Stimmabgaben sind technisch ausgeschlossen. Die Herstellung einer Verbindung zwischen dem persönlichen Zugangskennwort und der Stimmabgabe ist technisch nicht möglich. Damit ist es ausgeschlossen, abgegebene Stimmen einem bestimmten Wähler zuzuordnen.
Weitere Informationen zur Wahl des Jugendparlaments sind auf https://jugendparlament.leipzig.de/ zu finden.

 

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