Dieser Tage haben sächsische Landwirte knapp 41 Millionen Euro für die umwelt- und klimagerechte Bewirtschaftung ihrer Flächen im Jahr 2020 erhalten. Begünstigt sind mehr als 3.500 Antragstellerinnen und Antragsteller, die am sächsischen Agrarumwelt- und Naturschutzprogramm teilnehmen. Das sind vorwiegend landwirtschaftliche Betriebe, aber auch Umwelt- und Landschaftspflegeverbände oder Einzelpersonen.

Landwirtschaftsminister Wolfram Günther betont: „Die Betriebe, Verbände und Einzelpersonen haben sich freiwillig verpflichtet, ihre Flächen für mindestens fünf Jahre besonders natur-, umwelt- und klimaschutzgerecht zu bewirtschaften. Das ist ein wichtiger Beitrag für den Erhalt der Artenvielfalt und kommt besonders Vögeln und Insekten zu Gute.

Zugleich werden Böden, Grundwasser und das Klima geschont. Dieses vorbildhafte Engagement unterstützen wir. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit ist mir das besonders wichtig. Gleichzeitig wissen wir, dass es deutlich umfassendere Anreize braucht, um die Landnutzung stärker ökologisch auszurichten. In diese Richtung verhandeln wir derzeit auch in der Agrarministerkonferenz.“

Auf knapp 107.000 Hektar wurden im Jahr 2020 Vorhaben aus dem Agrarumweltprogramm des Freistaates Sachsen umgesetzt. Dabei nehmen Acker- und Grünland jeweils etwa die Hälfte des Flächenumfanges ein.

Ein großer Teil der Ackerflächen wird mit dem Ziel bewirtschaftet, die biologische Vielfalt zu steigern. Geringer Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln leistet einen wesentlichen Beitrag zum Arten-, Gewässer- und Klimaschutz. Einzelne Vorhaben helfen, Wasser- und Bodenerosion zu vermeiden und die Bodenbewirtschaftung zu verbessern. Für Insekten, Vögel und andere Wildtiere bieten Naturschutzbrachen und Blühflächen Lebensraum und Nahrungsangebot.

Alle Vorhaben auf Grünland dienen den übergreifenden Zielen des Arten-, Gewässer- und Klimaschutzes. Dabei sind bestimmte Vorhaben auf spezifische Ziele ausgerichtet. So werden beispielsweise artenreiche Magerrasen- und Offenlandbiotope erhalten oder entwickelt oder Vorkommen gefährdeter Schmetterlingsarten geschützt.

Seit dem Antragsjahr 2020 ist es möglich, für regulär beendete Verpflichtungen einen Verlängerungsantrag zu stellen, welcher die Verpflichtungen jeweils um ein Jahr verlängert. Diese Möglichkeit wird von einer großen Mehrheit der Begünstigten in Anspruch genommen. Auf Grund der auslaufenden aktuellen Förderperiode sind Neuverpflichtungen ab dem Antragsjahr 2021 nur noch eingeschränkt möglich.

Die Agarumweltprämie gleicht den erhöhten Aufwand oder den sich aus Verpflichtungen und Auflagen ergebenden Einkommensverlust aus. Finanziert werden die Maßnahmen nach der Förderrichtlinie AUK/2015 zu 75 Prozent aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie zu 25 Prozent aus Haushaltsmitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Weitere Informationen finden sich unter www.lsnq.de/AUK.

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Im Ministerium von Herrn Günther gibt es ausreichend Möglichkeiten auch ohne Kosten zu verursachen und ohne unmittelbar rechtliche Relevanz eine umweltgerechte und umweltschonende Bewirtschaftung von Freistaat eigenen Flächen zu organisieren. Der Freistaat kann selbst im Sinne eines Staatsbedarfes an Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen bei der Verpachtung seiner eigenen Flächen an Landwirtschaftsbetriebe mit sehr schnellen Erfolgsaussichten entsprechende Pacht- und Nutzungsverträge abschließen. Umwandlung von Inselflächen in ökologische sehr wertvolle Feldgehölze sind zahlreich möglich. Weshalb wird das nicht im großen Stil getan. Der § 1 BNatschG bietet dazu die rechtliche Möglichkeit: “Die Behörden des Bundes und der Länder haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu unterstützen.”

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