Aufgrund der aktuellen Ausbrüche von Afrikanischer Schweinepest erweitert der Freistaat Sachsen die Restriktionszonen im Landkreis Görlitz. In zwei Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen werden die neuen Gebietskulissen des gefährdeten Gebietes und der Pufferzone festgelegt. Innerhalb dieser Zonen gelten bestimmte Auflagen und Verbote.

Das gefährdete Gebiet wird im Süden bis zur Autobahn 4 und im Westen bis Boxberg erweitert. Damit vergrößert sich die Fläche von 322 auf 989 Quadratkilometer. Die Pufferzone reicht künftig im Süden bis zu einer Linie auf der Höhe Löbau und im Westen bis zu einer gedachten Linie der Gemeinden Kubschütz, Großdubrau und Lohsa. Die Fläche dieser Zone umfasst künftig 790 Quadratkilometer.

Sozialministerin Petra Köpping erklärt: „Wir sind wegen der Vielzahl und der Lage der ASP-positiven Wildschweinkadaver zu dieser Ausweitung der Restriktionszonen gezwungen. Die Umzäunung des gefährdeten Gebietes wird umgehend erfolgen. Zwar sehen wir weiterhin keine Ausbreitung der Tierseuche aus dem bisherigen Gebiet heraus. Aber wir brauchen einen Sicherheitsabstand zu den ASP-freien Gebieten. Deshalb erfolgt die Erweiterung der Flächen, auf denen jetzt wieder die Fallwildsuche beginnt, um ein genaues Bild über das Seuchengeschehen zu bekommen. Es wird ein mühsamer und langer Weg, diese Tierseuche einzudämmen.“

Innerhalb der Gebiete gelten die bekannten Vorschriften für Jäger, Landwirtschaft und Öffentlichkeit. Im gefährdeten Gebiet gilt ein Jagdverbot für Schwarzwild. Stattdessen wird eine tierseuchenrechtliche Entnahme durchgeführt. Auslauf und Freilaufhaltung von Hausschweinen sind untersagt. Diese dürfen keinesfalls mit Wildschweinen in Berührung kommen.

Schweinehalter müssen in ihren Betrieben strenge Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Dazu gehören geeignete Desinfektionsmöglichkeiten an den Ein- und Ausgängen der Ställe. Für Hunde gilt in dieser Zone Leinenzwang. Verendete und erkrankte Wildschweine sind sowohl im gesamten gefährdeten Gebiet als auch in der Pufferzone unverzüglich gegenüber dem Veterinäramt anzuzeigen und auf Afrikanische Schweinepest zu untersuchen.

In beiden Restriktionsgebieten gelten auch weiterhin bestimmte Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen für Personen, die mit Wildschweinen in Kontakt gekommen sind. Auch das Verbot der Auslauf- und Freilandhaltung bleibt mit den neuen Allgemeinverfügungen bestehen. Die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen bleibt grundsätzlich erlaubt, sofern sie nicht im Einzelfall untersagt wird.

Aktuell gibt es in Sachsen 61 bestätigte Fälle von Afrikanischer Schweinepest. Der erste Fall ist am 31.10.2020 bestätigt worden. Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen.

Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über vom Schwein stammende Lebensmittel (Fleisch, Wurst) sowie über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.

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