Ab sofort wird die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Besucherinnen und Besucher in den städtischen Liegenschaften wie zum Beispiel dem Neuen Rathaus, dem Stadthaus oder dem Technischen Rathaus ausgesetzt.

Grund dafür sind die niedrigen Inzidenzwerte in Leipzig und Umgebung. Es gilt das Gebot, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn ein Abstand von 1,5 Meter zu städtischen Mitarbeitern oder anderen Bürgerinnen und Bürgern nicht eingehalten werden kann. Dies gilt insbesondere in Fahrstühlen und engen Treppenfluren.

Die Beschilderung in den Liegenschaften wird in den nächsten Tagen entsprechend angepasst.

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