Aufgrund seiner ortsgeschichtlichen, städtebaulichen, gartengeschichtlichen und gartenkünstlerischen Bedeutung hat das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen (LfD) den Neustädter Markt in Dresden als Kulturdenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) in die Liste der Kulturdenkmale des Freistaates Sachsen aufgenommen.

Zum neuen Schutzgut gehören die gesamte Platz- und Straßenanlage mit Platzwänden (DDR-Plattenbauten), Grünanlagen, Kleinarchitekturen, Denkmal und Mobiliar. Bereits 1991 sind auf dem Neustädter Markt das Reiterstandbild, die zwei Nymphenbrunnen, die zwei Fahnenmasten und auf der Hauptstraße acht barocke Figuren, zwei Vasen aus der gleichen Zeit und die Platanen-Allee sowie der sie umgebende Platz erfasst worden.

Abgesehen davon sind auch seit 1991 die Häuser aus dem 18./19. Jahrhundert an der Hauptstraße und dem Obergraben Kulturdenkmale. 2019 wurden zusätzlich die beiden Brunnen des Künstlers Friedrich Kracht nacherfasst.

Aufgrund der Anfrage durch das Amt für Kultur und Denkmalschutz der Landeshauptstadt Dresden ging das LfD der Frage nach, ob nicht nur die Hauptstraße, sondern die gesamte Platzanlage des Neustädter Marktes den Kriterien eines Kulturdenkmals gerecht wird. Das LfD entschied, nach Prüfung, auch unter Einbeziehung von Sachverständigen, den Neustädter Markt in Dresden als Kulturdenkmal am 31. Mai 2021 in die Liste der Kulturdenkmale des Freistaates Sachsen aufzunehmen.

Dazu äußert Alf Furkert, Sächsischer Landeskonservator: „Der Neustädter Markt ist mit all seinen Elementen ein hervorragend überliefertes Zeugnis eines lange gereiften, städtebaulichen und freiraumplanerischen Projekts der DDR.“

„Die Ausweisung des Neustädter Marktes als Kulturdenkmal ist ein wichtiges Signal in die Stadt und würdigt das Engagement der ehrenamtlichen Initiativen für Denkmalpflege und Baukultur. Die Identität und Erinnerungskultur einer Stadt fußt auf den architektonischen Zeugnissen verschiedener Zeitschichten und damit auch der Nachkriegsmoderne. Dieses kulturelle Erbe gilt es bei der weiteren Gestaltung des Königsufers zu berücksichtigen“, so die Zweite Bürgermeisterin, Annekatrin Klepsch.

Baubürgermeister Stephan Kühn ergänzt: „Bereits im städtebaulichen und freiraumplanerischen Ideenwettbewerb haben wir die städtebauliche Qualität des Neustädter Markts gewürdigt und deshalb dem Stadtrat vorgeschlagen, die künftige Platzgestaltung vertieft zu untersuchen. Das Kulturdenkmal Neustädter Markt werden wir in unseren weiteren Planungen in gebotener Weise berücksichtigen. Ziel ist, die Aufenthaltsqualität des Neustädter Markts deutlich zu erhöhen.“

Zum Hintergrund

Nach einer längeren Vorgeschichte mit der großflächigen Beseitigung von Kriegstrümmern, aber auch dem Abbruch erhaltenswerter und wiederaufbaufähiger Ruinen und unterschiedlichen Überlegungen zum Wiederaufbau der 1945 stark zerstörten Dresdner Innenstadt entstand 1974 bis 1979 am Neustädter Markt und der Hauptstraße ein neues Quartier mit Bauten des industriellen Wohnungsbaus (WBS 70) für Wohnungen und – in den Erdgeschossen – Geschäfte und Gastronomie. Auf der Westseite der Hauptstraße wurden einige erhalten gebliebene Gebäude saniert und sind wesentlicher Bestandteil dieses städtebaulichen Ensembles.

Zwar blieb für die Hauptstraße (während der DDR: Straße der Befreiung) die ursprüngliche Idee einer das Stadtzentrum von Alt- und Neustadt in Süd-Nord-Richtung durchziehenden Fußgängermagistrale zwischen Hauptbahnhof und Albertplatz (während der DDR: Platz der Einheit) gültig. Allerdings ist hier 1979 (Vollendung auch als Prestigeobjekt anlässlich des 30. Jahrestages der DDR-Gründung) und damit zehn Jahre nach der weitgehenden Fertigstellung des südlichen Abschnitts (der Prager Straße) ein deutlicher Wandel der städtebaulichen Auffassungen festzustellen. Es wurden nicht mehr ausschließlich Neubauten, losgelöst von überkommenen Strukturen, errichtet, sondern einige historische Gebäude erhalten und einbezogen.

Auch an die historische Bauflucht der Hauptstraße knüpfte man annährend an. Allerdings wurde die bis 1945 erlebbare barocke städtebauliche Situation aufgegeben: Von den ursprünglich als Dreistrahl vom Markt in nördlicher Richtung ausgehenden Straßen behielt man nur die mittlere Achse der Hauptstraße bei, während die beiden seitlichen Achsen mit Plattenbauten überbaut wurden. Diese bilden symmetrische, im stumpfen Winkel abknickende Flügel.

Zu betonen ist die bemerkenswerte Freiflächengestaltung, die historische und neue Gestaltungselemente miteinander verbindet und wirkungsvoll in Beziehung zueinander setzt. Mittels Ornamentpflaster und umlaufender Stufenarchitektur hervorgehoben, ist der „Goldene Reiter“ Zentrum und Bezugspunkt der gesamten Anlage geblieben. Neben dem Reiterstandbild und den Nymphenbrunnen von Johann Benjamin Thomae (Kopien 1938 wohl von Paul Polte) gehört auch das Paar Fahnenmasten mit Balustraden zum älteren Bestand.

Vor allem letztere leiten optisch in die Hauptstraße über. Die beiden modernen Wasserspiele von Friedrich Kracht in den Winkeln der seitlichen Flügel sind als Ausdruck ihres Anspruchs von großzügigen Freiflächen umgeben. Von Anfang an geplante „Baumblöcke“ von Platanen zu beiden Seiten des Reiterstandbildes verbinden die seitlichen Bereiche mit der Platzmitte und knüpfen an die Platanen der Hauptstraße an.

Mit der Geste sich weit nach außen öffnender Flügel wird in zeitgenössischer Form und mit den damals vorhandenen technischen Möglichkeiten der barocke Duktus der Hauptstraße neu interpretiert. Es überlagern sich zwei städtebauliche Freiraumfiguren: die Hauptstraße als Boulevard und der Neustädter Markt als Schmuckplatz. Dazu gehört die Einbeziehung der Silhouette der Altstadt als vierte Platzseite.

Im Zentrum stehen als große Geste der Goldene Reiter und repräsentative Wasserkünste, während die Flanken des Platzes beruhigt sind. Dies beschert ihm sowohl eine durchdachte Funktionalität als auch mittels individuell gestalteter Ausstattungselemente eine hohe Verweilqualität. Das ist in dieser Konsequenz für das Gebiet der DDR ein frühes und gleichermaßen bemerkenswertes Beispiel.

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