Mit dem Ende der sogenannten 'Bundes-Notbremse' läuft am 30. Juni 2021 auch die Verpflichtung zum Angebot von Homeoffice durch Unternehmen aus. Es ist demnach Unternehmen wieder freigestellt, ob sie ihren Mitarbeitenden Homeoffice anbieten oder nicht.

Dazu erklärt Gerhard Liebscher, arbeitsmarktpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag:

„Die niedrigen Infektionszahlen lassen uns alle aufatmen. Dennoch wissen wir, dass Betriebe nach Privathaushalten an zweiter Stelle stehen, wenn es um die Ansteckungsgefahr geht. Darum sollte weiterhin verantwortlich gehandelt und versucht werden, die Kontakte am Arbeitsplatz auf das betriebsnotwendige Minimum zu begrenzen. Die technischen Voraussetzungen wurden geschaffen und wer es möchte, sollte weiterhin die Möglichkeit zum Homeoffice haben – zumal es mittlerweile eine breite Akzeptanz dafür gibt.“

„Wichtig ist jetzt vor allem, dass Hygienekonzepte aufrecht erhalten werden. Das heißt: mindestens zwei Mal in der Woche ein kostenloses Testangebot von Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln. Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht dabei weiterhin im Vordergrund. Wir sind immernoch weit von der notwendigen Impfquote entfernt, weshalb auch am Arbeitsplatz nicht leichtfertig mit Ansteckungsrisiken umgegangen werden sollte.“

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