Im Jahr 2009 wurde die Sportfördergruppe bei der Polizei Sachsen gegründet. Seitdem sind 84 Spitzensportlerinnen und -sportler gefördert worden. Mit der neu aufgelegten Kooperationsvereinbarung werden vor allem die Nachwuchsleistungsförderung sowie die Ausbildungs-, Trainings- und Wettkampfbedingungen deutlich verbessert. Ein weiteres Ziel ist die stärkere Verknüpfung zwischen Leistungssport und Dienstalltag im Rahmen der dualen Karriere.

Innenminister Roland Wöller: „Nur, wenn die Rahmenbedingungen für unsere herausragenden Sportlerinnen und Sportler stimmen, können sie ihr Talent und ihre Fähigkeiten voll ausschöpfen und den Freistaat im Spitzensport vertreten.“

Gegenwärtige Aufnahmekriterien für die Sportfördergruppe der Polizei Sachsen sind u. a. die vorhandene Startberechtigung für einen sächsischen Sportverein und die Zugehörigkeit zu einem vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs- oder Nachwuchskader (1. Kategorie). Neu ist, dass nun auch für Sportlerinnen und Sportler, die Mitglied eines Nachwuchskaders 2 sind, generell die Möglichkeit besteht, in die Sportfördergruppe aufgenommen zu werden.

Das gleiche gilt künftig auch für Sportler eines Landeskaders, wenn vergleichbare Leistungen erbracht wurden und die Voraussetzungen für die perspektivische Teilnahme an Europameisterschaften, Weltmeisterschaften oder den Olympischen Spielen vorliegen. Darüber hinaus wird die Förderwürdigkeit von Begleitsportlern (beispielsweise für Blinde), die einem Paralympicskader angehören, explizit mit in die Vereinbarung aufgenommen.

Zudem wird künftig eine durchgängige Sportförderung über den gesamten Ausbildungszeitraum von mindestens vier Jahren und fünf Monaten gewährleistet. Erst danach wird über die weitere Förderwürdigkeit entschieden. Bisher musste der Kaderstatus für einen Verbleib in der Sportfördergruppe jährlich nachgewiesen werden. Außerdem werden alle Sportler in Zukunft zum gleichen Zeitpunkt eingestellt – am 1. September. Bisher war für Wintersportler Ausbildungsbeginn im April. Dabei wechselt sich die Einstellung von Wintersportarten in den geraden Jahren mit den Sommersportarten in den ungeraden Jahren ab.

Künftig soll es nun auch Leistungssportlern, die einem Olympia- oder Perspektivkader angehören und im Polizeidienst tätig sind – also Beamte in der Berufsausübung – möglich sein, während der Vorbereitungsphase auf die Teilnahme an Olympischen Spielen vollständig vom Dienst freigestellt zu werden.

Sportminister Wöller: „Die Stärkung der polizeilichen Sportförderung ist ein wichtiges Signal für unsere Athletinnen und Athleten, die vor allem vor dem Hintergrund der Doppelbelastung wirklich Großes leisten – oftmals in Sportarten, die medial nicht im Fokus stehen, aber einen immensen Trainingseifer und Ehrgeiz voraussetzen.“

Hintergründe zur Kooperationsvereinbarung:

An der heutigen Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zur Förderung von Leistungssportlern in der sächsischen Polizei nahmen Sportminister Prof. Dr. Roland Wöller, Christian Dahms, Vorsitzender des Olympiastützpunkts Sachsen e. V. sowie Ulrich Franzen, Präsident des Landessportbundes teil.

Für die genannten Änderungen legt die Kooperationsvereinbarung die Rahmenbedingungen fest, die dann in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Sportfördergruppe in der Polizei des Freistaates Sachsen (VwV SFGPol) rechtlich fixiert werden.

Hintergründe zum Spitzensport:

Der Olympische Sportbund unterscheidet u. a. zwischen Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK), Nachwuchskader 1 (NK 1), Nachwuchskader 2 (NK 2) und Landeskader (LK).

Link zu Sportfördergruppe auf verdächtig-gute-jobs.de
https://verdaechtig-gute-jobs.de/de/polizist-in-werden/sportfoerdergruppe

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