Bilder von Impfpässen oder gar Impfpass-Selfies gehören nicht ins Netz. Darauf weist die BARMER in Sachsen anlässlich der ab Freitag, 14 Uhr, bestehenden Möglichkeit von spontanen Impfterminen in Impfzentren hin. Eine Anmeldung wird dabei nicht benötigt. Der gelbe Impfpass dokumentiert die COVID-19-Impfung und gilt ebenso wie der digitale Impfnachweis als Voraussetzung für bestimmte Aktivitäten in der Öffentlichkeit.

„Bei aller Freude über eine Corona-Schutzimpfung sollten die Geimpften auf keinen Fall Fotos des Impfausweises in sozialen Medien posten. Daten wie die Chargennummer des Impfstoffes oder der Stempel der Arztpraxis können von Fälschern missbraucht werden“, sagt Dr. Fabian Magerl, Landesgeschäftsführer der BARMER in Sachsen.

Doch was, wenn der Impfpass unauffindbar ist?

Bei Verlust gebe es einen neuen Impfpass in der Hausarztpraxis. „Wer den Impfpass verloren hat, wendet sich am besten an seinen Hausarzt oder seine Hausärztin. In einem neuen Impfpass oder in einem Ersatzdokument wird dann vermerkt, wann welche Impfung stattfand und welcher Impfstoff verabreicht wurde“, sagt Magerl.

Denn Impfungen müssten in der Patientenakte, die mindestens zehn Jahre aufbewahrt werde, dokumentiert werden. Ließe sich nicht mehr rekonstruieren, welche Impfungen durchgeführt wurden, könnten sie zur Sicherheit nochmals verabreicht werden. Gesundheitliche Risiken durch eine „Überimpfung“ bestünden nicht.

Digitale Impfplaner können Impfpass ergänzen

Im Impfpass würden alle Regelimpfungen und Reiseschutzimpfungen jeweils mit Datum, Handelsnamen und Chargen-Nummer des Impfstoffes sowie Stempel und Unterschrift des Arztes oder der Ärztin dokumentiert. Auch die COVID-19-Schutzimpfung werde im Impfpass vermerkt. BARMER-Versicherte könnten sich zusätzlich einen datensicheren Impfplaner in der BARMER-App anlegen, der automatisch an fehlende oder anstehende Impfungen erinnere.

Weitere Informationen zum Impfpass unter: www.barmer.de/a004965

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar