DER SPIEGEL hat sich mit den Hintergründen des Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden befasst und berichtet in seiner Ausgabe 38/2021, S. 54f.: „Tage vor dem Einbruch, womöglich schon am 19. November, sollen die Männer nach Ansicht der Ermittler ein historisches Fenstergitter wohl mit einem hydraulischen Schneidegerät zertrennt haben.“

„Aufgefallen war das bei den Kunstsammlungen niemandem, obwohl der Außenbereich des Museums mit Kameras überwacht wird. Das herausgeschnittene Dreieck setzten die Täter zunächst einfach wieder ein – ,mit Klebematerial‘, wie die Staatsanwaltschaft es formuliert. So präpariert, konnten sie in der Tatnacht schneller eindringen.“

Der Vorsitzende der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, Rico Gebhardt, nimmt dies zum Anlass für weitere parlamentarische Fragen an die Staatsregierung. Er erklärt dazu:

„Ich will wissen, ob die im SPIEGEL wiedergegebenen Informationen aus Sicht der Staatsregierung zutreffen. Falls sie wahr sind, wäre die Blamage für den Freistaat und den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) umso größer. Die Staatsregierung und der SIB müssen gegenüber dem Landtag geradestehen und aufklären, weshalb die Präparierung des Fensters unentdeckt blieb.

Die Staatsregierung muss nun endlich Farbe bekennen, wie gut der ,Sachsenschatz‘ tatsächlich geschützt war und wer für denn die offensichtlichen Versäumnisse verantwortlich ist. Jetzt, nachdem die mutmaßlichen Täter in Untersuchungshaft sitzen, ist es dafür höchste Zeit.

Ich hatte bereits im vergangenen Jahr die Staatsregierung gefragt (Drucksache 7/1976), ob es zutrifft, dass die elektronische Fassadensicherheit am Tag des Einbruches funktionsfähig war, aber keinen Alarm ausgelöst hat. Die Antwort lautete damals: ,Die Protokolle der Einbruchmeldeanlage und der Videokontrollanlage wurden nach dem Einbruch auf Veranlassung der Polizei ausgelesen und befinden sich seitdem für die Ermittlungsarbeit bei der Polizei.‘

Liegen der Staatsregierung inzwischen Informationen vor, die Aufschluss darüber geben, weshalb die elektronische Fassadensicherheit offensichtlich weder am Tag des Einbruchs noch bei der offenbar erfolgten Präparierung des Fenstergitters im Vorfeld funktioniert hat?

Sollte die Staatsregierung mehr wissen und das nicht öffentlich zugeben, dann ist das gelinde gesagt Täuschung der Öffentlichkeit und Verschleierung.“

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