Aufgrund mehrfacher Anfragen beim Seebetreiber des Markkleeberger Sees, der Entwicklungsgesellschaft für Gewerbe und Wohnen (EGW), möchte die Stadt über die momentan gültigen Regelungen im Bereich der Kanuparkschleuse informieren.

Die Baustraßen entlang des Störmthaler Kanals wurden im Zuge des Bauabschlusses der Gefahrenabwehrmaßnahme am Störmthaler Kanal zum 30. September 2021 von der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauverwaltung (LMBV) an die Stadt Markkleeberg übertragen.

Die Wegetrassen sind trotz noch laufender (abschließender Arbeiten) bereits für die Öffentlichkeit geöffnet, so dass der Rundweg „Störmthaler See“ wieder durchgängig erreichbar und auch der Bergbau-Technik-Park von Markkleeberg aus wieder zugänglich ist.

Die Umleitungsbeschilderung wurde im Auftrag der LMBV abgebaut. Die EGW wird kurzfristig Rohrpfosten einbauen und eine Beschilderung für Fußgänger und Radfahrer anbringen, die auf die geänderte Wegeführung im Bereich zwischen Uferrundweg Markkleeberger See und Kanupark-Schleuse hinweist.

Der Bereich im Unterhaupt der Schleuse bleibt großflächig gesperrt und abgezäunt. Alle verbliebenen Bauzäune und die Beschilderung sind angeordnet bzw. bergrechtlich notwendig.

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