Der Freistaat Sachsen hat im Landkreis Meißen innerhalb des gefährdeten Gebietes ein Kerngebiet zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eingerichtet. Bei einem bei der Jagd östlich der A13 und nördlich der Stadt Radeburg im Landkreis Meißen erlegten Wildschwein war am 13. Oktober 2021 das ASP-Virus nachgewiesen worden. Eine sich anschließende Fallwildsuche ergab einige Tage später einen tot aufgefundenen Frischling, bei dem ebenfalls das ASP-Virus nachgewiesen wurde.

Nach dem ASP-Ausbruch wurde unverzüglich die epidemiologische Ermittlung aufgenommen. Im Vordergrund stand es dabei herauszufinden, wo und in welchem Umfang das Virus sich ausgebreitet hat. Deshalb wurden nicht nur östlich, sondern auch westlich der Autobahn A 13 Fallwildsuchen durchgeführt, um ggf. infizierte Wildschweine zu finden.

Die Fallwildsuche erfolgte durch die Jagdausübungsberechtigten und durch eine gezielte und vom Landkreis Meißen koordinierte Suche insbesondere mithilfe von speziell ausgebildeten Kadaverspürhunden und Drohnentechnik. Die Fallwildsuche dauert an. Es gab mehrere Kadaverfunde, die soweit sie bisher abschließend untersucht werden konnten, keinen weiteren Nachweis der Afrikanischen Schweinepest erbrachten.

Aufgrund der bisherigen epidemiologischen Erkenntnisse, der natürlichen Grenzen, der zäunbaren Strukturen und Überwachungsmöglichkeiten sowie der Strukturen des Handels sowie der Schweinehaltungen hat die Landesdirektion Sachsen durch Allgemeinverfügung vom 28.10.2021 ein Kerngebiet eingerichtet. Dabei handelt es sich um ein speziell ausgewiesenes Gebiet innerhalb der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet).

Die Einrichtung des Kerngebietes dient der Differenzierung der Maßnahmen. Das sog. Kerngebiet, dass das Ausbruchsgeschehen und seine unmittelbare Nähe umfasst, unterliegt besonderen Restriktionen, die ausschließlich im Kerngebiet gelten und die für die übrige Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) für nicht erforderlich erachtet werden.

Im Rahmen der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen, die am 29. Oktober 2021 in Kraft getreten ist, ist im Kerngebiet die Ausübung der Jagd auf jegliches Wild (Jagdverbot für alle Tierarten) bis auf Widerruf untersagt. Auch das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft im Rahmen von Freizeitaktivitäten, wie Wandern oder Pilze sammeln, ist im Kerngebiet nicht möglich. Ebenfalls untersagt ist die Nutzung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen, wobei auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden können.

Konkret umfasst das Kerngebiet Teile der Gemeinden Ebersbach, Radeburg und Thiendorf. Aufgrund der räumlichen Nähe sind auch Teile des Landkreises Bautzen (Gemeinde Laußnitz) betroffen. Die kartografische Darstellung des Gebietes ist als interaktive Karte unter https://geoviewer.sachsen.de/?map=cf220760-ecb5-4876-8ede-1665a4adf472 einsehbar.

Staatssekretär Sebastian Vogel, Leiter des ASP-Krisenstabes: „Das Kerngebiet wird zeitnah eingezäunt, die Errichtung der Zäunungen haben bereits begonnen und erfolgen zeitgleich an mehreren Punkten. Auch die Fallwildsuche mithilfe von Drohnen läuft weiter, dabei stehen Flächen besonders im Fokus, die für Menschen schwer zugänglich sind oder wo eine Beunruhigung des Wildes zwingend zu vermeiden ist.“

Das neue Infektionsgeschehen im Landkreis Meißen mit bisher zwei ASP-positiven Frischlingen liegt über 65 Kilometer westlich des bisherigen Infektionsgeschehens im Landkreis Görlitz. Im dazwischenliegenden Gebiet wurden bislang keine infizierten Wildschweine gefunden oder erlegt.

Hintergrundinformationen: Die Afrikanische Schweinepest ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden.

Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Seitdem gab es weitere Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg und Sachsen. Im Juli wurden erstmals Fälle in drei Hausschweinbeständen in Brandenburg nachgewiesen. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich.

Die Allgemeinverfügung der Landesdirektion finden Sie hier:
https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=18196&art_param=810

Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest:
https://www.sms.sachsen.de/aktuelles-6610.html

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