Die Tätigkeit der Gewerbeaufsicht Sachsen im Jahr 2020 hebt sich von allen bisherigen deutlich ab. Seit über anderthalb Jahren muss sich auch die Arbeitswelt stark an die Bedingungen der Pandemie anpassen - mit deutlichen Auswirkungen auf die Betriebe und die Beschäftigten.

Überall gilt es, weitreichende Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zur Infektionsvermeidung zu ergreifen; die betrieblichen und überbetrieblichen Akteurinnen und Akteure sind gefordert wie nie zuvor. „Der Arbeitsschutz steht plötzlich im Fokus“, so der sächsische Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig.

Die Zusammenarbeit, die Arbeitsorganisation und das betriebliche Miteinander haben sich für alle fundamental verändert, sei es durch die Maßnahmen von Abstand und Hygiene, durch Kontaktbeschränkungen, durch das Tragen von Masken oder durch häufigeres Homeoffice und mehr digitaler statt persönlicher Kommunikation.

„Um krankheitsbedingte Ausfälle so weit wie möglich zu vermeiden, hat sich ein guter Arbeitsschutz in den Betrieben und Verwaltungen bewährt“, so der Minister weiter. „Doch auch ohne die erschwerenden Pandemie-Bedingungen ist Arbeitsschutz wichtig. Die Arbeitswelt befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel, Fachkräfte werden gesucht und können wählerischer sein. Sie erwarten nicht nur gut bezahlte Arbeit, sondern auch gute Arbeitsbedingungen – und das zu Recht. Gesunde und motivierte Mitarbeiter liegen nicht zuletzt im Interesse der Unternehmen.“

Die Arbeitsschutzaufsicht stand allen Beteiligten auch unter den erschwerten Bedingungen der Pandemie beratend zur Seite und führte ergänzend Kontrollen zur Einhaltung der jeweils anzuwendenden betrieblichen Corona-Vorschriften durch. Dies erfolgte zusätzlich zum »normalen« Aufsichtsgeschehen, welches sichere Arbeitsbedingungen in allen Branchen und bei allen Tätigkeiten im Blick hat – und dabei auch Faktoren wie Staub, Lärm, Gefahrstoffe, Strahlung, körperliche und psychische Belastungen einschließlich der Arbeitszeitgestaltung nicht aus den Augen verliert.

Auch unter Pandemiebedingungen fanden Besichtigungen im Sinne der Marktüberwachung und des Arbeitsschutzes weiter statt, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten und auch Dritter zu gewährleisten. Der diesjährige Bericht gibt einen Einblick in die Bandbreite der Aufgaben, die die Gewerbeaufsicht Sachsens zu meistern hatte.

Ausgewählte Ergebnisse des Jahresberichts 2020

Im Freistaat Sachsen ist die Unternehmensstruktur von Kleinbetrieben gekennzeichnet, was eine besondere Herausforderung für die Arbeitsschutzbehörden darstellt. 87 Prozent (absolut 95.585) aller Betriebe mit Beschäftigten haben weniger als 20 Beschäftigte. Bei 2.169 Dienstgeschäften im Jahr 2020 wurden 1.536 Betriebe aufgesucht. Als Dienstgeschäft wird dabei das Aufsuchen einer Betriebsstätte bzw. einer Anlage, einer Baustelle, eines Marktes, einer Messe etc. außerhalb einer Betriebsstätte ohne Rücksicht auf die Art und Anzahl der jeweils ausgeübten Tätigkeiten und der dabei bearbeiteten Sachgebiete betrachtet.

Ein Dienstgeschäft kann deshalb mehrere Tätigkeiten mit unterschiedlichen Sachgebieten beinhalten. 31 Prozent der Tätigkeiten der Arbeitsschutzverwaltung erfolgten eigeninitiativ und 69 Prozent anlassbezogen. Bei den Besichtigungen außerhalb von Betriebsstätten dominierten Kontrollen auf Baustellen mit 3.536 Dienstgeschäften. Dabei wurden mit 5.689 Beanstandungen 601 Mängel mehr festgestellt als im Vorjahr.

Schwere und tödliche Arbeitsunfälle

Die sächsische Arbeitsschutzverwaltung wertet tödliche sowie als schwer eingestufte Arbeitsunfälle am Arbeitsplatz nach bestimmten Kriterien aus, um Rückschlüsse für das Aufsichtshandeln ziehen zu können. 2020 wurden 98 der gemeldeten Arbeitsunfälle von den Kolleginnen und Kollegen der Aufsichtsbehörden als schwer eingestuft. Die Landesdirektion Sachsen hatte 2020 auch zehn tödliche Arbeitsunfälle am Arbeitsplatz zu verzeichnen.

Diese insgesamt 108 Arbeitsunfälle wurden näher betrachtet, der Jahresbericht gibt einen Einblick in die Ergebnisse. Ein Drittel der ausgewerteten Arbeitsunfälle sind Absturzunfälle, gefolgt von Verletzungen durch herabfallende bzw. einwirkende Gegenstände (z.B. Äste bei Baumfällarbeiten oder umkippende Ladung). Eine Häufung der schweren und tödlichen Arbeitsunfälle ist im Baugewerbe und verarbeitendem Gewerbe/Bergbau auf Baustellen sowie bei Tätigkeiten an Maschinen und Anlagen zu verzeichnen und zeigt das große Potenzial zur Unfallprävention in diesen Bereichen auf.

In 90 Prozent der tödlichen sowie 21 Prozent der schweren Arbeitsunfälle wurden durch das sächsische Aufsichtspersonal nach der Unfalluntersuchung Maßnahmen angeordnet, um die vorgefundenen Mängel abzustellen. In dreizehn dieser Fälle wurde durch eine Vollzugsanordnung mit sofortiger Wirkung die Weiterführung der Tätigkeiten komplett untersagt, bis die Herstellung sicherer Arbeitsbedingungen gewährleistet wurde.

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