Die für Ende des Jahres 2021 geplanten verkaufsoffenen Sonntage können aufgrund der Absage des Weihnachtsmarktes nicht stattfinden. Im Rahmen des diesjährigen Weihnachtsmarkes waren für den 5. und 19. Dezember in der Stadt Borna verkaufsoffene Sonntag geplant.

Entsprechend des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes § 8 Abs. 1 und 2 dürfen diese jedoch nur aus besonderem Anlass oder in Verbindung mit besonderen regionalen Ereignissen – wie zum Beispiel unserem Weihnachtsmarkt – stattfinden. Mit dem Verbot von Weihnachtsmärkten durch die am 22. November in Kraft getretene Sächsische Corona-Notfallverordnung entfällt auch der rechtliche Rahmen für die Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage.

Aus diesem Grund dürfen die Bornaer Geschäfte am 5. und 19. Dezember nicht wie angekündigt von 12.00 bis 18.00 Uhr öffnen sondern müssen geschlossen bleiben.

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