Auch in diesem Jahr unterstützen der Bund und der Freistaat Sachsen gemeinsam die Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und ÖPNV-Aufgabenträger und gewähren über den sogenannten ÖPNV-Rettungsschirm 2021 einen Ausgleich für pandemiebedingte Einnahmeausfälle. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages hat jetzt weitere Mittel in Höhe von rund 21,5 Millionen Euro dafür frei gegeben.

„Die Corona-Pandemie war und ist für den sächsischen ÖPNV eine enorme Herausforderung. Dennoch haben es die sächsischen Verkehrsunternehmen und ÖPNV-Aufgabenträger geschafft, auch in Zeiten mit sehr geringer Fahrgastnachfrage ihr Angebot aufrecht zu erhalten und die Mobilität für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Mit Blick auf die aktuelle Pandemielage ist dies auch weiterhin das gemeinsame Ziel: So viel ÖPNV-Leistungen wie möglich bei bestmöglicher Sicherheit,“ so Verkehrsminister Martin Dulig.

„Und die Fahrt mit Zug, Bus und Tram ist sicher, wie Studien gezeigt haben. Dazu tragen nicht zuletzt auch die aktuell geltenden Corona-Schutzmaßnahmen bei: Maskenpflicht, 3G-Nachweis und ausreichend Abstand. Die Verkehrsunternehmen leisten bereits ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie und verstärken die Reinigung und Lüftung der Fahrzeuge.“

Zum Stichtag 15.10.2021 meldeten die sächsischen Verkehrsunternehmen, Verbünde und ÖPNV-Aufgabenträger pandemiebedingte Einnahmeverluste im Jahr 2021 in Höhe von rund 110 Millionen Euro. Bisher sind bereits insgesamt 60 Millionen Euro Abschlagszahlungen geflossen. Mit den jetzt frei gegebenen Mitteln kann nun ein über 90-prozentiger Ausgleich mit dem ÖPNV-Rettungsschirm 2021 erfolgen. Die Bewilligungsbescheide sollen noch in diesem Jahr erlassen werden, die Auszahlung an die Antragsteller wird Anfang 2022 erfolgen.

„Fakt ist, dass das Antragsvolumen gegenüber 2020 stark angestiegen ist. Und die pandemische Lage spitzt sich derzeit leider wieder dramatisch zu. Unser Ziel ist und bleibt dennoch ein Ausgleich zu 100 Prozent. Genauere Zahlen werden uns aber tatsächlich erst nach der Spitzabrechnung 2023 vorliegen,“ so Minister Dulig.

Aufgrund der nach wie vor anhaltenden und sich verschärfenden Corona-Krise ist davon auszugehen, dass die Fahrgastnachfrage durch Homeoffice-Pflicht sowie 3G-Regel erneut zurückgehen wird. Bund und Länder haben sich bereits verständigt, über eine Anschlussregelung des Ende 2021 auslaufenden ÖPNV-Rettungsschirms zu verhandeln.

Hintergrund:

Der Bund stellt 2021 für die Fortführung des ÖPNV-Rettungsschirmes bundesweit zusätzlich eine Milliarde Euro bereit. Voraussetzung für den Erhalt der Bundesmittel ist die Bereitstellung und Verwendung von Landesmitteln in gleichem Umfang. Der bisher im Freistaat Sachsen gemeldete und geschätzte Gesamtbedarf für den ÖPNV-Rettungsschirm 2020 und 2021 beläuft sich derzeit auf rund 188 Millionen Euro. Das heißt, dass für die beiden Jahre insgesamt ein Landesmittelbedarf von 94 Mio. Euro besteht. Die Grundlage des Verfahrens zum ÖPNV-Rettungsschirm ist die Richtlinie „Corona-Billigkeitsleistungen 2021“.

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