Die Stärkung des ÖPNV sowie die Förderung eines barrierefreien Zugangs zu Verkehrsanlagen und Informationen für jede und jeden ist ein wesentlicher Handlungsschwerpunkt im laufenden Doppelhaushalt. Rund 130 Millionen Euro standen 2021 für die Förderung von ÖPNV-Vorhaben von Kommunen und Verkehrsunternehmen zur Verfügung.

„Wir halten auch in diesen pandemiebedingten schwierigen Zeiten an der Unterstützung und einer hohen ÖPNV-Förderung fest. Denn der Aus- und Neubau des öffentlichen Nahverkehrs ist eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Verkehrswende“, so Verkehrsminister Martin Dulig. „Daher freue ich mich, dass wir weitere Vorhaben zur Verbesserung des ÖPNV mit insgesamt 12,5 Millionen Euro unterstützen können.“

Die Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft (CVAG) hat einen Förderbescheid in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro erhalten. Die CVAG wird damit eine CNG-Betankungsanlage für Omnibusse auf dem Betriebshof Werner-Seelenbinder-Straße in Chemnitz neu errichten, den dafür notwendigen Anschluss an das städtische Gasnetz herstellen und die Busabstellhalle auf dem Betriebshof ausbauen.

Weitere rund sechs Millionen Euro erhält die CVAG für die Modernisierung der Straßenbahnstrecke der Linie 5 nach Gablenz. Die Trasse im bestehenden besonderen Gleiskörper zwischen der Reineckerstraße und der Zwischenwendeschleife Geibelstraße wird einschließlich der Bahnstromanlagen grundhaft erneuert.

Zudem werden die Haltestellen Reineckerstraße, und Nürnberger Straße sowie der ÖPNV-Knotenpunkt am Gablenzplatz einschließlich der Zuwegungen barrierefrei ausgebaut. Neben der Erschließung der Wohngebiete dient die Strecke insbesondere auch der Anbindung des Straßenbahnbetriebshofs, in dem sowohl die Straßenbahnen der CVAG als auch die auf den Linien des Chemnitzer Modells eingesetzten Zweisystemfahrzeuge der City-Bahn Chemnitz gewartet werden.

Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG hat Fördermittel in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro erhalten. Diese Mittel stehen für den Ausbau der Gleisschleife Kleinzschachwitz einschließlich der Fahrleitungsanlage und Bahnstromversorgung, den barrierefreien Ausbau der in der Gleisschleife befindlichen Straßenbahnhaltestellen sowie für die Errichtung eines neuen zusätzlichen Gleichrichterunterwerkes und eines neuen Endpunktgebäudes mit kombiniertem Fahrgastunterstand zur Verfügung.

Der Regionalbereich Südost der DB Station & Service AG erhält 473.630 Euro für den Neubau des Bahnsteiges an der Verkehrsstation Gröditz im Landkreis Meißen an der Strecke (Riesa –) Zeithain – Elsterwerda. Das Vorhaben ist Teil des »Stationsprogrammes im Nahverkehrsraum Oberelbe« zwischen dem Zweckverband Oberelbe als Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs und der DB Station & Service AG. Mit der Realisierung der Maßnahme soll insbesondere die vollständige Barrierefreiheit zur Berücksichtigung der Belange von körperlich und sensorisch eingeschränkten Personen geschaffen werden.

Dafür wird u.a. Bahnsteighöhe auf die in Sachsen üblichen 55 cm über Schienenoberkante angepasst, um einen barrierefreien Ein- und Ausstieg in die hier verkehrenden Züge zu ermöglichen sowie eine stufenfreie Zuwegung zu schaffen. Der Freistaat Sachsen unterstützt somit die Bemühungen des Bundes und der DB zur Modernisierung von Bahnhöfen und Haltepunkten in Sachsen. Die Förderung des Freistaats ermöglicht im Sinne der Fahrgäste eine frühere Umsetzung der Verbesserungsmaßnahme.

Der Freistaat fördert die Vorhaben der CVAG, der DVB AG und der DB Station & Service AG im Rahmen des Landesinvestitionsprogrammes (LIP) und auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln im Öffentlichen Personennahverkehr (RL-ÖPNV) mit 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Einen Förderbescheid in Höhe von rund 3 Millionen Euro haben die Leipziger Verkehrsbetriebe erhalten. Mit diesen Mitteln fördern der Bund und der Freistaat Sachsen in Leipzig den grundhaften Ausbau der Gleisanlagen auf dem Martin-Luther-Ring vom Wilhelm-Leuschner-Platz bis zur Harkortstraße. Das Vorhaben umfasst die Grunderneuerung der Gleise und der Weichen sowie der Bahnstrom- und der Fahrleitungsanlage.

Die Förderung erfolgt über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes und bezieht sich auf den ersten von insgesamt zwei zur Realisierung vorgesehenen Streckenabschnitten. Die Gesamthöhe der Förderung entspricht 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und setzt sich zusammen aus 50 Prozent Bundesförderung und 25 Prozent Landesförderung.

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