Die Landesregierung hat heute weitere Wirtschaftshilfen auf den Weg gebracht. Das Kabinett stimmte dem vom Wirtschaftsministerium (SMWA) initiierten Programm „Corona-Zuschuss Sachsen Plus“ zu, das für Kleinstunternehmer, Selbstständige und Freiberufler eine Lücke schließen wird. Sachsen finanziert das Programm mit Landesmitteln, die für das im Frühjahr 2021 gestartete Härtefallprogramm bislang nicht abgerufen wurden.

Aktuell stehen dafür rund 4,3 Millionen Euro zur Verfügung. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landestages muss die Verwendung der freien Mittel aus dem Härtefallprogramm noch genehmigen. Die Beantragung des Corona-Zuschusses bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) soll im März starten.

„Das Landesprogramm Sachsen Plus schließt eine Lücke im System der Bundeshilfen und zeigt erneut: Sachsen hilft! Mit unserem Zuschuss erreichen wir nun auch die ganz kleinen Unternehmen mit Personalverantwortung, denen während der gesamten Krise bislang nur wenig Hilfen zur Verfügung standen“, betont Wirtschaftsminister Martin Dulig.

Und erklärt weiter: „Das Antragsverfahren für den frei verwendbaren Zuschuss ist einfach gestaltet. Und was für die Unternehmer besonders wichtig ist: Sie können die Anträge selbst stellen. Das ist möglich, weil auf die Daten aus dem Antrag auf Überbrückungshilfe zurückgegriffen werden kann, der bei der SAB sowieso schon vorliegt.“

Das Zuschuss-Programm richtet sich an Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe in Sachsen, die aufgrund der Corona-Notfall-Verordnung im Dezember 2021 mindestens 70 Prozent corona-bedingte Umsatzeinbrüche verzeichneten. Wegen niedriger betrieblicher Fixkosten erhalten sie lediglich geringe Zuschläge (Personalkostenpauschale und Eigenkapitalzuschuss) zur fixkostenorientierten Überbrückungshilfe des Bundes. Unternehmen, die mehr als einen Mitarbeiter (ein Vollzeitäquivalent) beschäftigen, sind im Bundesprogramm „Neustarthilfe“ nicht antragsberechtigt.

Der Freistaat Sachsen wird die Überbrückungshilfe in den drei Monaten auf jeweils mindestens 1.500 Euro aufstocken. Da nur ein Teil der Überbrückungshilfe angerechnet wird, kann der Gesamtbetrag aus Überbrückungshilfe und Landes-Zuschuss auch deutlich über 1.500 Euro pro Monat liegen. Die Personalkostenpauschale und der Eigenkapitalzuschuss – das sind frei verwendbare Aufschläge auf die Überbrückungshilfe – werden nicht angerechnet, sondern gehen ungemindert an das Unternehmen.

Auch die anteilige Erstattung der Kosten für Auszubildende sowie für Hygienemaßnahmen und für Marketing- und Werbekosten, des Wertverlusts von verderblichen Waren und Saisonwaren sowie die branchenspezifischen Hilfen – etwa für die Veranstaltungs- und Kulturwirtschaft sowie die Reisebranche – erhält das Unternehmen zusätzlich.

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