Antonia Mertsching, Lausitzer Abgeordnete der Linksfraktion und Sprecherin für Strukturwandel, erklärt: „Das bisherige Verfahren, Projektmittel nach dem Windhund-Prinzip zu vergeben, ist gescheitert. In der Lausitz fließen 68 Prozent der Mittel in Landesprojekte und nur 32 Prozent in kommunale Projekte.“

„Von den Landesprojekten finden 56 Prozent und damit die klare Mehrheit nicht in dem Gebiet statt, das vom Strukturwandel kernbetroffen ist. Bei den kommunalen Projekten erfüllen auch nur 33 Prozent der Projekte diese Anforderung.

Wir fordern einen Neustart, damit die kernbetroffenen oder wenigstens die haushaltsschwächsten Gemeinden stärker profitieren und die Zivilgesellschaft stärker am Strukturwandelprozess beteiligt wird. Mit den Strukturwandel-Milliarden ist eine große Chance verbunden, die Lausitz nachhaltig zu transformieren. Mit dem bisherigen Prozess wird das nicht gelingen, denn er ist ungerecht, unkreativ und nicht zielführend.

Die Agentur für Strukturentwicklung (SAS) beeinflusst maßgeblich die Projektauswahl, aber ihre Arbeit und Bewertungskriterien sind nicht nachvollziehbar. Die SAS muss erklären, welche von den vielen Projekten (1. Quartal 2021: Drucksache 7/6217, 2.-4. Quartal 2021: Drucksache 7/8469) sie warum an den Begleitausschuss weitergeleitet hat und welche nicht. Wir fordern eine öffentliche Datenbank, die zeigt, warum Projekte weiterkommen und wie der Umsetzungsstand ist.

Auch die Geschäftsordnung der Regionalen Begleitausschüsse (RGBA) trägt dazu bei, dass Landesinteressen bevorzugt und die Kommunen benachteiligt werden, obwohl diese mit wesentlich knapperen Ressourcen im Auswahlprozess bestehen müssen.

Landesprojektvorschläge wurden trotz ablehnender Haltung des RGBA an den Bund weitergeleitet. Fragwürdige Landesprojekte wie der Umzug der Landesuntersuchungsanstalt blockieren somit in der Lausitz 165 Millionen Euro für kommunale Projekte. Daher sollten wir die Spielregeln ändern: Den Regionalen Begleitausschüssen sollte nur ein begrenztes Budget pro Sitzung zur Verfügung stehen, damit sie tatsächlich unter den eingereichten Projekten auswählen müssen.

Projekte, die vom RGBA positiv beschieden wurden, sollten innerhalb von zwei Jahren einen Förderantrag bei der SAB stellen müssen, sonst verlieren sie die Finanzierungszusage. Landesprojekte sollten einen Anteil von einem Drittel am Gesamtfinanzvolumen nicht übersteigen.

Wir fordern zudem eine Aufwandsentschädigung und gleiches Stimmrecht für beratende Mitglieder der RGBA, die aktive Einbindung der Ausschüsse in die Strategieentwicklung und eine wissenschaftliche Begleitung der Arbeit der RBGA wie in Brandenburg.“

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