Der DGB Sachsen hat die Sächsische Staatsregierung heute aufgefordert, die im Koalitionsvertrag festgeschriebene echte Wahlmöglichkeit für Beamtinnen und Beamte bei der Krankenversicherung endlich umzusetzen.

Aktuell müssen Beamtinnen und Beamte in Sachsen, die sich für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entscheiden, den kompletten Beitragssatz inklusive des Arbeitgeberanteils alleine bezahlen. „Diese Ungerechtigkeit und der damit verbundene faktische Zwang zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung muss schleunigst abgeschafft werden“, sagte der sächsische DGB-Vorsitzende Markus Schlimbach.

Damit sich Beamtinnen und Beamte auch in Sachsen ohne finanzielle Verluste gesetzlich krankenversichern können, müsse in Sachsen eine gesetzliche Regelung zur „pauschalen Beihilfe“ geschaffen werden. „Eine echte Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung besteht nur dann, wenn den Beamtinnen und Beamten eine Wahl zwischen individueller Beihilfe und pauschaler Beihilfe möglich ist“, so Schlimbach.

Auch die Koalition im Freistaat Sachsen habe im Koalitionsvertrag Verbesserungen festgeschrieben. Im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Bündnis90/Grüne heißt es: „Beamte des Freistaates Sachsen erhalten die Möglichkeit, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenzuversichern. Wir schaffen den Selbstbehalt bei der Beihilfe ab.“

Schlimbach betonte, dass der Ball nun im Spielfeld des Freistaates liege. „Es ist Ländersache, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und Sachsen muss jetzt die notwendigen Änderungen im Sächsischen Beamtengesetz vornehmen. Die benachbarten Bundesländer Brandenburg und Thüringen haben die pauschale Beihilfe bereits eingeführt und ihre Arbeitgeberattraktivität auch gegenüber Sachsen erhöht“, so Schlimbach.

Der DGB Bezirk Sachsen hat mit den sächsischen Gewerkschaften im Öffentlichen Dienst heute ein Eckpunktepapier für eine gesetzliche Regelung zur Einführung der „pauschalen Beihilfe“ in Sachsen und konkrete Änderungsvorschläge am Sächsischen Beamtengesetz vorgelegt.

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