Das von der RasenBallsport Leipzig GmbH mit am 28. Januar 2022 eingegangenem Antrag eingeleitete Eilverfahren gegen die Beschränkung der Zuschauerzahlen durch die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung in der am 14. Januar 2022 in Kraft getretenen Fassung wurde durch die Antragstellerin nach der zwischenzeitlichen Änderung der Verordnung und der erteilten Genehmigung für die Zulassung von 15.000 Zuschauern für die kommenden Heimspiele für erledigt erklärt.

Der für das Infektionsschutzrecht zuständige Senat wird daher nicht mehr über die vorläufige Außervollzugsetzung der die Zuschauerzahl begrenzenden Regelungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung zu entscheiden haben.

SächsOVG, Verfahren 3 B 33/22

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