Mit Beschluss vom 24. März 2022 (Az.: 66 DG 1/22) hat das Dienstgericht für Richter bei dem Landgericht Leipzig auf Antrag des Sächsischen Justizministeriums dem Richter am Amtsgericht Jens Maier die Führung der Amtsgeschäfte vorläufig untersagt.
Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Martin Modschiedler: „Die Entscheidung des Richterdienstgerichts ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung und bestätigt die CDU-Position. Aus unserer Sicht war und ist es konsequent, die bestehenden disziplinarrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Es zeigt sich, dass der Rechtsstaat wehrhaft gegenüber Extremisten handelt. Für uns steht weiterhin fest: Der Rechtsextremist Jens Maier ist als Richter nicht geeignet.“
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