Die Leipziger Thomaskirchen-Pfarrerin Britta Taddiken gibt ihr Amt demnächst aus persönlichen Gründen ab, wie heute bekannt wurde. Gern weitergemacht hätte dagegen der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Zivilrichter Jens Maier. Doch der Bundesgerichtshof versperrte dem AfD-Politiker heute per Urteil die Rückkehr in den Justizdienst Sachsens, Hintergrund sind rechtsradikale und rassistische Äußerungen. Die LZ fasst zusammen, was am Donnerstag, dem 5. Oktober 2023, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.

Thomaskirche: Pfarrerin Britta Taddiken kündigt Amtsniederlegung an

Britta Taddiken gibt ihr Amt zum 1. November auf: Die Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirchgemeinde St. Thomas in Leipzig machte diese Entscheidung nun öffentlich, wie heute die LVZ (€) berichtet. Demnach begründete die 53-Jährige ihren Entschluss mit den Folgen einer vor mehreren Jahren gestellten Krebsdiagnose. Sie spüre noch immer die Folgen der Krankheit und ihrer Behandlung und wolle sich erst einmal auf ihre eigene Gesundheit konzentrieren, so Taddiken. Die eigene Kraft reiche nicht mehr aus, ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden.

Die Gemeinde will die Stelle jetzt nach eigener Auskunft möglichst rasch nachbesetzen und würdigte Taddikens Leistungen der vergangenen Jahre. Die gebürtige Pinnebergerin war seit 1. Januar 2011 Pfarrerin der Landeskirche Sachsen und ab 1. Februar 2014 in Nachfolge von Christian Wolff Inhaberin der 1. Pfarrstelle an der Thomaskirche Leipzig. Hier wurde sie über die Jahre unter anderem durch ihr Engagement für Vielfalt und Weltoffenheit bekannt. Rechtsextremismus und der allgemeinen Verrohung in Zeiten von Legida und Pegida trat sie öffentlich entgegen.

Bis zu ihrer offiziellen Verabschiedung am 6. Januar 2024 will die Geistliche dem Vernehmen nach noch drei Predigten (31. Oktober, 24. Dezember, 31. Dezember) abhalten.

Ruhestand statt Richtersessel: Jens Maier darf nicht in Justizdienst zurück

Die Versetzung des Richters und AfD-Politikers Jens Maier in den vorzeitigen Ruhestand ist rechtens. Dies befand der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag und verwarf damit die Revision Maiers, der gegen die gleichlautende Entscheidung des Dienstgerichts in Leipzig vom Dezember 2022 vorgegangen war.

Zwischen 1997 und 2017 hatte der heute 61-Jährige als Richter für Zivilsachen am Landgericht Dresden gearbeitet. 2013 war er in die AfD eingetreten und hatte eine Legislaturperiode (2017–2021) für sie im Deutschen Bundestag gesessen. Hier soll der gebürtige Bremer für den formal aufgelösten „Flügel“ der AfD tätig gewesen sein, der durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft ist. Zum gleichen Schluss kam auch der Landesverfassungsschutz Sachsens in Bezug auf Maiers Person.

Nach dem Ausscheiden aus dem Parlament wollte er 2021 zurück in den sächsischen Justizdienst, wogegen sich wiederum das zuständige Ministerium gewandt hatte. Durch rechtsradikal und rassistisch gesehene Äußerungen Maiers galten dessen Unparteilichkeit und Verfassungstreue als zweifelhaft, so die Argumentation. Das Vertrauen der Öffentlichkeit habe Schaden genommen, auch soll der Jurist klar gegen das Mäßigungsgebot verstoßen haben. Dieses gelte gleichfalls während der Unterbrechung durch die Abgeordnetentätigkeit zwischen 2017 und 2021, wurde klargestellt. Vor dem Leipziger Dienstgericht läuft gegen Maier aktuell noch ein Disziplinarverfahren, hier geht es um die mögliche Streichung von Bezügen.

Der 61-Jährige war selbst bei der Gerichtsverhandlung am Donnerstag in Karlsruhe anwesend. Die AfD werde „ständig mit Dreck beworfen“, beklagte sich Maier. Vorwürfe, wonach er private Ansichten und Richteramt nicht auseinanderhalte, wies er zurück. Doch die Gerichte sahen es anders. So hatte das Dienstgericht Leipzig unter anderem einen Maier zugeordneten Post auf Twitter (heute: X) vom März 2019 als besonders gravierend eingestuft: „Wenn Angeklagte ‚AfD-Richter‘ fürchten, haben wir alles richtig gemacht“, hieß es damals.

In ersten Reaktionen wurde das Urteil vielfach begrüßt. Von einem „wichtigen Erfolg für den freiheitlichen Rechtsstaat und im Kampf gegen Verfassungsfeinde“ sprach etwa der sächsische Landespolitiker Valentin Lippmann (Grüne).

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Was sonst noch wichtig war:

TV-Satiriker Jan Böhmermann erzielte einen juristischen Erfolg gegen den früheren BILD-Chefredakteur Julian Reichelt: Das rechtspopulistische Nachrichtenporal „Nius“ des Letzteren hatte Böhmermann massive Vorwürfe im Zusammenhang mit der Schönbohm-Affäre gemacht. Nun wurden „Nius“ bzw. Reichelt die Wiederholung bestimmter Behauptungen bzw. Anschuldigungen untersagt.

Nach einem angeblichen Angriff auf AfD-Bundeschef Tino Chrupalla und mutmaßlicher Drohungen gegen dessen Amtskollegin, Co-Chefin Alice Weidel, gibt es weiterhin viel Spekulation und kaum Gesichertes.

Bei einem brutalen russischen Angriff auf ein Café und ein Lebensmittelgeschäft im Osten der Ukraine sollen nach jetzigem Stand über 50 Menschen getötet worden sein.

Immobilien eines Oligarchen aus Russland waren am Donnerstag das Ziel behördlicher Razzien in Bayern, der Mann soll auf der EU-Sanktionsliste stehen.

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