Zur heutigen Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Hochschulfreiheitsgesetzes im Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus erklärt die hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Anna Gorskih:

„Heute war mal wieder einmal Kleckern statt Klotzen angesagt: Statt einer vollmundig für 2020 angekündigten Reform des Hochschulfreiheitsgesetzes, serviert die Koalition seit über zwei Jahren nur kleine Körnchen von pandemiebedingt notwendig gewordenen Änderungen und feiert sich für diese „Reförmchen“. 

Neben der Enttäuschung, dass es sich auch heute wieder nur um wenige Änderungen im Hochschulfreiheitsgesetz und nicht um eine grundsätzliche und notwendige Reform handelt, kritisieren wir vor allem, dass die Koalitionsfraktionen in ihrem Gesetzesentwurf und den dazu eingereichten Änderungsanträgen wesentliche Forderungen der Landesstudierendenvertretung nicht aufgenommen haben.

Die Teilnahme an digitalen Prüfungen unter Videoaufsicht ist nach der heutigen Änderung zwar für alle Studierenden freiwillig, aber der Einsatz von Überwachungssoftwares wird im Gesetzentwurf nicht explizit ausgeschlossen. Deren Einsatz werten wir als einen großen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der zu Prüfenden.

Das heißt, dass während einer digitalen Prüfung nicht nur die Studierenden, sondern auch das gesamte Zimmer sowie die Arbeitsfläche gefilmt werden dürfen. Es geht sogar so weit, dass Überwachungssoftware, wie beispielsweise Proctorio, die gefilmten Aufnahmen auswertet.

Die dafür notwendigen datenschutzrechtlichen Bedingungen sollen die Hochschulen fakultätsübergreifend selbst schaffen. Das bedeutet wieder einen Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen. Warum werden keine einheitlichen Mindeststandards für alle Hochschulen in Sachsen festgelegt? Oder macht es einen Unterschied beim Datenschutz, ob man in Mittweida oder in Leipzig studiert?

Auch bei der Verlängerung der Regelstudienzeit gab es keine Einsicht der Koalitionsfraktionen beim Vorschlag der Landesstudierendenvertretung – stattdessen wird willkürlich ein Zeitraum von bis zu drei Semestern festgelegt. Die Corona-Pandemie begleitet die Studierenden jetzt schon vier Semester.

Das Studium geht zwar unter diesen Bedingungen irgendwie weiter, es gibt jedoch viele Studierende, die mit der Pandemie vor anderen persönlichen Herausforderungen standen bzw. stehen und deshalb nicht so schnell wieder in den Alltag finden. Das sollte Berücksichtigung finden, statt unnötig weiter Druck aufzubauen. Ein richtiger Schritt wäre aus unserer Sicht, die Regelstudienzeit endlich gänzlich abzuschaffen.“

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