„Gegenwärtig ist der Vereinsvorstand mit der Situation konfrontiert, dass einerseits immer mehr internationale Studierende in eine finanzielle Notlage geraten, andererseits aber die Mittel des Vereins erschöpft sind. Wir mussten vor kurzem den Maximalförderbetrag von 500 auf 400 Euro senken – in manchen Fällen ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, so Vereinsvorsitzender Rademacher. „Wir sahen uns leider auch gezwungen, deshalb Anträge abzulehnen, zum ersten Mal in unserer dreißigjährigen Vereinsgeschichte.“

Der Verein, der in diesem Jahr bereits 39 Studierenden in Notlagen helfen konnte, rechnet auch in den kommenden Monaten mit Anträgen auf Hilfen, sagt Rademacher: „Die Folgen der steigenden Lebensmittel- und Energiepreise für internationale Studierende sind noch nicht absehbar. Es besteht die Gefahr, dass weitere internationale Studierende so in finanzielle Not geraten und unbürokratische Hilfe benötigen.“

Für coronabedingt in Not geratene Studierende rief der Verein auf Initiative der damaligen Rektorin Prof. Dr. Beate Schücking vor zwei Jahren zu Spenden auf. Mit den eingeworbenen Spenden in Höhe von mehr als 57.000 Euro konnte 118 Studierenden aus 44 Ländern geholfen werden. Der Verein wurde durch die Universitätsgesellschaft – Freunde und Förderer der Universität Leipzig mit einem Sonderpreis für besonderes Engagement in der Corona-Krise ausgezeichnet. Für sein Engagement bekam Professor Rademacher 2021 die Universitätsmedaille verliehen.

Kurz nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs haben die Universitätsgesellschaft – Freunde und Förderer der Universität Leipzig e. V. und der Verein für ausländische Studierende e.V. zu einer gemeinsamen Spendenaktion für in Not geratene Studierende und Wissenschaftler:innen in Folge des Krieges aufgerufen. Einen Monat später konnten erste Hilfen ausgezahlt werden.

Spendenkonto:

Verein für ausländische Studierende e.V.
Sparkasse Leipzig
IBAN: DE16 8605 5592 1181 1344 86
BIC: WELADE8LXXX (Sparkasse Leipzig)

Alle Beiträge und Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Spendenbescheinigungen werden zu Beginn eines Kalenderjahres jeweils für das zurückliegende Jahr ausgestellt und übersandt. Bitte geben Sie daher Ihre vollständige Adresse auf dem Überweisungsträger an.

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