An Silvester knallt es in der Regel gehörig. Seien es die Korken der Sektflaschen oder das Feuerwerk. Abgesehen vom Lärm entsteht dabei auch viel Abfall. Damit sich am 1. Januar 2023 nicht die Reste der Silvesternacht auf den Straßen, Gehwegen und in den Grünanlagen stapeln, sollten alle ihren Unrat selbst entfernen.

„Wir bitten die Leipzigerinnen und Leipziger sowie Gäste der Stadt, Feuerwerkskörper, Sektflaschen und alle anderen Überreste mit nach Hause zu nehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen“, betont Thomas Kretzschmar, Erster Betriebsleiter des Eigenbetriebs Stadtreinigung Leipzig. „Abgebrannte Raketen, Böller, Wunderkerzen und so weiter gehören in den Restabfall. Sekt- und Weinflaschen sind in Glascontainern zu entsorgen.“

Auf dem Augustusplatz, wo viele Bürgerinnen und Bürger den Jahreswechsel feiern, werden für die Silvesternacht sechs zusätzliche Glascontainer sowie zwei Abfallbehälter jeweils auf der Seite der Oper sowie des Gewandhauses bereitgestellt. Bei der Entsorgung der Feuerwerkskörper sollte darauf geachtet werden, dass diese vollständig ausgebrannt und keine Glutreste mehr vorhanden sind. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie zusätzlich in einem Eimer Wasser löschen.

Für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig gilt das Verursacherprinzip. Das heißt, wer Verunreinigungen verursacht, muss diese auch unverzüglich beseitigen. Laut Straßenreinigungssatzung kann der Eigenbetrieb liegengebliebene Verunreinigung auf Kosten der Verursacherin bzw. des Verursachers beseitigen. Zudem kann dies als Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 3 und 28 (1) Satz 1 in Verbindung mit § 69 (1) Nr. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Haben die Verursacher/-innen ihren Unrat liegen gelassen und sind nicht ermittelbar, sind entweder der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig oder die Grundstückseigentümer/-in in der Pflicht. Welche Straßen und Gehwege vom Eigenbetrieb gereinigt werden oder ob die/der Grundstückseigentümer/-in zuständig ist, steht in der Straßenreinigungssatzung im Straßenverzeichnis (www.stadtreinigung-leipzig.de/satzungen).

Grundstückseigentümer von Gehwegen, die selbst für die Reinigung zuständig sind, müssen den herumliegenden Silvesterabfall vor ihrem Grundstück einsammeln und entsorgen. Auch dann, wenn sie die Verschmutzung nicht verursacht haben.

In der Leipziger Innenstadt beseitigt das Team der Straßenreinigung den zurückgelassenen Abfall in den frühen Morgenstunden am 1. Januar 2023, um Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Von den anderen Flächen, die satzungsgemäß vom Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig gesäubert werden, werden die Silvesterreste im Zuge der nächsten turnusgemäßen Reinigung eingesammelt. In den städtischen Grünanlagen entfernen die Gärtnerinnen und Gärtner der Stadtreinigung Leipzig die Silvesterreste, wenn Verursacher/-innen diese nicht beseitigt haben.

Im Fall eines Wintereinbruchs müssen jedoch vorrangig die verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen geräumt und gestreut werden.

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