Sie erinnern sich gewiss an die Petition der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin, mit dem Titel „Bundesweites Böllerverbot, Jetzt!“ Wir haben lange nichts davon gehört, das letzte Update auf der innit-Seite ist schon zehn Monate alt.

Am 25. Oktober 2026 hatte die Petition 3.374.245 Unterstützer, die mitgezeichnet haben. Das war für uns Grund genug beim Bundesministeriums des Inneren nachzufragen. Von einer Nachfrage beim Petenten, der GdP Berlin, haben wir abgesehen.

Die Anfrage:

Am 6. Januar 2025 übergaben die Petenten, in diesem Falle die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin und die Deutsche Umwelthilfe, die Petition „Bundesweites Böllerverbot, Jetzt!“ mit mehr als 1.961.000 Unterschriften an die Staatssekretärin Juliane Seifert des Bundesministeriums des Inneren. Am 4. Dezember 2025 übergab die GdP Berlin der Innenministerkonferenz diese Petition mit inzwischen über 2,2 Millionen Stimmen. Zum aktuellen Stand, 25. Oktober 2026, hat die Petition 3.374.245 Unterstützer gefunden. Es gibt keine Informationen von Seiten Ihres Ministeriums über den aktuellen Stand der Bearbeitung der größten Petition Deutschlands. Bis zur Silvesternacht 2026/27 sind es noch 67 Tage, das ist nicht viel.

Ich frage Sie:

1. Ist die Petition, die durch Polizeibeamte, deren Schutz Aufgabe des BMI ist, in Bearbeitung des Ministeriums?

2. Wenn ja, wie ist der Stand der Bearbeitung, laut GdP Berlin wollten sich ja die Innenministerinnen und Innenminister der Länder für mehr rechtliche Spielräume der Kommunen einsetzen.

3. Laut Mitteilung der GdP Berlin wollten die Petenten die Petition bereits im Januar 2026 an den Bundesminister des Innern, Herrn Alexander Dobrindt, persönlich übergeben. Der Minister hatte aber für „seine“ Beamten wohl keine Zeit. Warum nahm der Minister die Petition nicht entgegen?

4. Nimmt das Bundesministerium des Innern diese Petition ernst und was werden die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unternehmen, um das Anliegen der Petenten zu prüfen?

Wir sahen selbstverständlich wenig erwartungsvoll einer detaillierten Antwort entgegen und sollten nicht enttäuscht werden. Am 28. Oktober traf diese ein.

Silvester fällt auch massenhaft Müll an, das ist aber ein anderes Thema. Foto: Thomas Köhler

Die Antwort:

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Pressestelle des Bundesministeriums des Innern (BMI) kann ich Ihnen dazu Folgendes mitteilen (Quelle: eine Sprecherin):

Die Position der GdP in Bezug auf ein Verbot privaten Silvesterfeuerwerks sind dem Bundesinnenminister bekannt. Die Unterschriften zu zwei inhaltsgleichen Petitionen wurden dem Bundesinnenministerium durch die DUH am 5. Januar 2026 und zuvor bereits am 6.1.2025 (unter Beteiligung der GdP) übergeben.

Die politische Entscheidungsfindung zur Frage der Erweiterung der Beschränkungsmöglichkeiten der Länder und Kommunen in Bezug auf privates Silvesterfeuerwerk dauern an. Weitere Einschränkungen privaten Silvesterfeuerwerks werfen komplexe gesellschaftliche Fragen auf, insbesondere mit Blick auf die Freiheit des Einzelnen und den Ausgleich gegenläufiger Interessen. Diese Fragen bedürfen einer sorgfältigen Abwägung. Nach Wahrnehmung des BMI besteht unter den Ländern weiterhin keine Einigkeit in dieser Frage: Während sich einige Länder mehr Handlungsspielräume für die zuständigen, zumeist kommunalen Behörden wünschen, sehen andere hierfür keinen Bedarf oder sehen das kritisch.

Was bedeutet die Antwort?

Es ist seit dem 5. Januar 2025 nicht viel passiert. Alexander Dobrindt weiß Bescheid über das Anliegen seiner Beamten aus Berlin und es gibt eine laufende politische Entscheidungsfindung. Die Frage stellt sich: Was wurde innerhalb von fast zwei Jahren gefunden, oder auch nicht?

Die Freiheit des Einzelnen zu böllern steht gegen das Interesse von mindestens 3 Millionen Menschen nach Ruhe und das der Einsatzkräfte nach mehr Sicherheit in der Silvesternacht. Wie viele Jahre braucht das Ministerium für eine sorgfältige Abwägung wohl noch?

Fast schon witzig ist die Formulierung betreffs der Bundesländer. „Nach Wahrnehmung des BMI besteht keine Einigkeit“, das kann nur bedeuten: Wir haben nicht konkret gefragt. Sonst stünde dort beispielsweise „5 Länder lehnen ein Böllerverbot ab.“

Die Antwort lässt darauf schließen, dass nichts passiert ist und auch weiter nichts passieren wird.

Fazit: Es war wohl nicht zielführend dem Bundesministerium die politische Entscheidungsfindung zu überlassen. Bei allen Problemen, die es bei einer Bundestagspetition gibt, mit dieser wäre die Petition bereit bei den politischen Entscheidungsträgern. Wie diese entscheiden würden ist offen, aber die Hängepartie wäre vielleicht schon beendet.

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