Manchmal macht es sich Leipzigs Verwaltung sehr einfach. Um jeder möglichen Komplikation aus dem Weg zu gehen, wird oft mit der Rechtswidrigkeit von Stadtratsanträgen argumentiert. So wie am 26. November in der Ratsversammlung, wo endlich der Antrag zu einem Böllerverbot in Leipzig zur Abstimmung kam, Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal sich aber felsenfest überzeugt gab, dass ein Böllerverbot in Leipzig rechtswidrig wäre.

Andere Städte aber zeigen, dass ein solches lokal eingegrenztes Verbot sehr wohl möglich ist. Nach der gescheiterten Abstimmung zum Böllerverbot zeigt sich die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen entsprechend verärgert.

Umweltbürgermeisters Heiko Rosenthal hatte – auch in der Ratsversammlung am 26. November – wiederholt verkündet, die Forderung nach einem Böllerverbot sei rechtswidrig und daher abzulehnen.

Der zuletzt interfraktionelle Antrag für ein Böllerverbot basiert auf der rechtlichen Grundlage des § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SprengV, der es den Kommunen ermöglicht, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen des Stadtgebietes zu untersagen.

Besonders in dicht besiedelten städtischen Gebieten, wo die Lärmbelastung für Menschen und Tiere durch die Verwendung von Böllern besonders hoch sind, sehen die Grünen dringenden Handlungsbedarf. Laut Statistischem Bundesamt gelten alle Stadtteile mit mehr als 500 Einwohnern pro Quadratkilometer als dicht besiedelt.

Diese Definition trifft nahezu auf das gesamte Leipziger Stadtgebiet zu. Genau auf dieser Argumentation basiert nun auch das in Heilbronn im fast ganzen Stadtgebiet verhängte Böllerverbot.

„Die Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn basiert auf derselben Argumentation wie unser Antrag! Wieso will man uns in Leipzig weismachen, dass es nicht geht?“, fragt nun Nicole Schreyer-Krieg, umweltpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion.

„Das kommunale Böllerverbot nicht anzugehen, zeugt einfach von Lust- und Mutlosigkeit. Umfragen zeigen, dass sich eine Mehrheit der Menschen ein ruhigeres, friedlicheres Silvester wünschen. Wir hätten in Leipzig einen Anfang machen können – für Lärmschutz, Umweltschutz und Sicherheit.“

Wenn die Linksfraktion nicht mitzieht

Enttäuscht ist die bündnisgrüne Fraktion auch vom Abstimmungsverhalten der Linksfraktion, die das Böllerverbot überwiegend abgelehnt und somit eine Mehrheit dafür verhindert hat.

„Wir werden gefragt, warum die Linken nicht mitgestimmt haben. Das ist für uns leider auch nicht nachvollziehbar. Die Argumente für ein Böllerverbot liegen doch auf der Hand“, so Schreyer-Krieg.

„Wir setzen uns für die Schaffung einer sicheren und umweltfreundlichen Silvesternacht ein, in der Lärm-, Brand- und Gesundheitsgefahren vermieden werden, die besonders für Kinder, ältere Menschen und Tiere eine Gefahr darstellen. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bleibt bei ihrer Forderung, das Abbrennen von Knallkörpern in der Leipziger Innenstadt zu Silvester und Neujahr zu untersagen. Wir appellieren an die Stadtverwaltung, den rechtlichen Rahmen – der offensichtlich da ist – zu nutzen und endlich aktiv zu werden.“

Erfreulich sei jedoch, dass es ab 2027 eine umweltfreundliche Lichtshow mit Lasern oder Drohnen in der Leipziger Innenstadt geben soll, für alle, die Silvester friedlich feiern wollen.

„Wir werden ein genaues Auge darauf haben, welches Engagement zur Umsetzung an den Tag gelegt wird. Aussitzen und Ausreden werden wir nicht hinnehmen, jetzt heißt es Lösungen finden und Taten folgen lassen! Die Menschen erwarten Ergebnisse!“, sagt Schreyer-Krieg.

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