Manchmal macht es sich Leipzigs Verwaltung sehr einfach. Um jeder möglichen Komplikation aus dem Weg zu gehen, wird oft mit der Rechtswidrigkeit von Stadtratsanträgen argumentiert. So wie am 26. November in der Ratsversammlung, wo endlich der Antrag zu einem Böllerverbot in Leipzig zur Abstimmung kam, Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal sich aber felsenfest überzeugt gab, dass ein Böllerverbot in Leipzig rechtswidrig wäre.
Andere Städte aber zeigen, dass ein solches lokal eingegrenztes Verbot sehr wohl möglich ist. Nach der gescheiterten Abstimmung zum Böllerverbot zeigt sich die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen entsprechend verärgert.
Umweltbürgermeisters Heiko Rosenthal hatte – auch in der Ratsversammlung am 26. November – wiederholt verkündet, die Forderung nach einem Böllerverbot sei rechtswidrig und daher abzulehnen.
Der zuletzt interfraktionelle Antrag für ein Böllerverbot basiert auf der rechtlichen Grundlage des § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SprengV, der es den Kommunen ermöglicht, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen des Stadtgebietes zu untersagen.
Besonders in dicht besiedelten städtischen Gebieten, wo die Lärmbelastung für Menschen und Tiere durch die Verwendung von Böllern besonders hoch sind, sehen die Grünen dringenden Handlungsbedarf. Laut Statistischem Bundesamt gelten alle Stadtteile mit mehr als 500 Einwohnern pro Quadratkilometer als dicht besiedelt.
Diese Definition trifft nahezu auf das gesamte Leipziger Stadtgebiet zu. Genau auf dieser Argumentation basiert nun auch das in Heilbronn im fast ganzen Stadtgebiet verhängte Böllerverbot.
„Die Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn basiert auf derselben Argumentation wie unser Antrag! Wieso will man uns in Leipzig weismachen, dass es nicht geht?“, fragt nun Nicole Schreyer-Krieg, umweltpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion.
„Das kommunale Böllerverbot nicht anzugehen, zeugt einfach von Lust- und Mutlosigkeit. Umfragen zeigen, dass sich eine Mehrheit der Menschen ein ruhigeres, friedlicheres Silvester wünschen. Wir hätten in Leipzig einen Anfang machen können – für Lärmschutz, Umweltschutz und Sicherheit.“
Wenn die Linksfraktion nicht mitzieht
Enttäuscht ist die bündnisgrüne Fraktion auch vom Abstimmungsverhalten der Linksfraktion, die das Böllerverbot überwiegend abgelehnt und somit eine Mehrheit dafür verhindert hat.
„Wir werden gefragt, warum die Linken nicht mitgestimmt haben. Das ist für uns leider auch nicht nachvollziehbar. Die Argumente für ein Böllerverbot liegen doch auf der Hand“, so Schreyer-Krieg.
„Wir setzen uns für die Schaffung einer sicheren und umweltfreundlichen Silvesternacht ein, in der Lärm-, Brand- und Gesundheitsgefahren vermieden werden, die besonders für Kinder, ältere Menschen und Tiere eine Gefahr darstellen. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bleibt bei ihrer Forderung, das Abbrennen von Knallkörpern in der Leipziger Innenstadt zu Silvester und Neujahr zu untersagen. Wir appellieren an die Stadtverwaltung, den rechtlichen Rahmen – der offensichtlich da ist – zu nutzen und endlich aktiv zu werden.“
Erfreulich sei jedoch, dass es ab 2027 eine umweltfreundliche Lichtshow mit Lasern oder Drohnen in der Leipziger Innenstadt geben soll, für alle, die Silvester friedlich feiern wollen.
„Wir werden ein genaues Auge darauf haben, welches Engagement zur Umsetzung an den Tag gelegt wird. Aussitzen und Ausreden werden wir nicht hinnehmen, jetzt heißt es Lösungen finden und Taten folgen lassen! Die Menschen erwarten Ergebnisse!“, sagt Schreyer-Krieg.
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Es gibt 5 Kommentare
Es gibt ein Feuerwerksverbot (außer professionell) schon im Rest des Jahres, war aber leider wieder den Sommer über im südlichen Leipzig nichts davon zu spüren. Wie schon andere sagten es muss durchgesetzt werden können. Das schafft man ja noch nicht einmal im Stadion oder Demo und diese Bereiche sind überschaubar.
Das wichtigste Merkmal eines Verbotes ist, dass der, der verbietet, die Möglichkeit hat, dieses Verbot auch durchzusetzen. Das ist bei einem Böllerverbot zu Silvester für die Stadt Leipzig nicht gegeben.
Grüne mögen Verbote (ist das so?) und lieben im Stadtrat “Schaufensteranträge”. Argumente der Gegenseite werden als nicht existent betrachtet. Öffentlichkeitswirksam, aber politikunfähig.
Merci, ist denn bekannt, ob in Heilbronn tatsächlich nennenswert weniger solche Kanonenschläge zu Einsatz kommen?
Ein guter Bekannter von mir verlebt Silvester seit Jahren mit Liebster und Katze auf dem Flughafen Leipzig/Halle. Wegen der Knallerei als Gesamtproblem. Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine punktuelle Regelung gültig für die Innenstadt einen spürbaren Nutzen entfalten könnte. Soll die Polizei sich in ein Katz-und-Maus-Spiel einlassen? Da kann sie nur verlieren.
Dann lesen wir doch mal den Antrag:
“Die Stadt Leipzig wird beauftragt, das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung (Böller) gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SprengV in der Leipziger Innenstadt auch am 31. Dezember und 1. Januar ab Silvester 2026 zu untersagen.”
Und auch der Name (den ich persönlich zwar auch als etwas unglücklich empfinde, aber nicht mein Problem) tut schlichtweg nichts zur Sache,
In Heilbronn gilt zudem: “Raketen, Feuerwerksbatterien und Fontänen, die für einen farbenfrohen Nachthimmel sorgen, dürfen hingegen weiter gezündet werden.” War eine solche Regelung auch in Frau Schreyer-Kriegs Antrag vorgesehen? (Ich empfinde diesen Doppelnamen übrigens als heikel.)