Rund 32.400 sächsische Grundschülerinnen und Grundschüler der 4. Klassen erhalten am Freitag (10. Februar) zusammen mit den Halbjahresinformationen ihre Bildungsempfehlung für eine der weiterführenden Schulen. Bis zum 3. März 2023 müssen die Eltern ihre Kinder dann an einer Oberschule oder an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden. Im letzten Schuljahr folgten rund 75 Prozent der Eltern der erteilten Bildungsempfehlung.

„Den Schülern stehen alle Türen offen, egal ob sie die Oberschule oder das Gymnasium wählen«, erklärte Kultusminister Christian Piwarz. Die Sorgen der Eltern, mit der Entscheidung den weiteren Lebensweg ihrer Kinder in Stein zu meißeln, sind nach Auffassung des Ministers unbegründet. „Es gibt keine Einbahnstraße und keine Chancen werden verbaut. In Sachsen führen viele Wege zu einem erfolgreichen Schulabschluss.“

Zugleich appelliert der Minister an die Eltern: „Das Wohl des Kindes und dessen Fähigkeiten müssen bei der Entscheidung über den weiteren Bildungsweg an erster Stelle stehen. Das Abitur ist nicht der heilige Gral. Auch und gerade die Oberschule ebnet den Weg für persönlichen und beruflichen Erfolg“. Die Bildungsempfehlung und die Einschätzungen der Lehrkräfte sollten für die richtige Wahl maßgebend sein. Eltern sollten darauf vertrauen, damit ihre Kinder weiterhin motiviert lernen können.

Zahlen

Im letzten Schuljahr haben von rund 32.200 Grundschülern 31784 eine Bildungsempfehlung erhalten. 17.304 Schülerinnen und Schüler und damit rund 54 Prozent erhielten eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium. Das sind zwei Prozentpunkte weniger als im Jahr davor. 46 Prozent der Grundschüler (14.480) hatten eine Empfehlung für die Oberschule bekommen. Rund ein Prozent der Grundschüler erhielten keine Bildungsempfehlung, da sie entweder in DAZ-Klassen oder inklusiv lernzieldifferent unterrichtet werden.

Ca. 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit einer Bildungsempfehlung für das Gymnasium entschieden sich für die Oberschule und ca. 5 Prozent wählten trotz Oberschulempfehlung den Weg auf das Gymnasium.

Somit lernen im Schuljahr 2022/23 insgesamt 13.399 Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 5 eines öffentlichen Gymnasiums. Darunter haben 721 Schülerinnen und Schüler (5,4 Prozent) eine Bildungsempfehlung für die Oberschule erhalten.

Auch umgedreht melden sich Schülerinnen und Schüler mit einer Bildungsempfehlung für das Gymnasium auf der Oberschule an. An einer öffentlichen Oberschule lernen im Schuljahr 2022/23 insgesamt 16.757 Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 5. Darunter haben 3426 Schülerinnen und Schüler (20,4 Prozent) eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten.

Hintergrund zur Bildungsempfehlung

Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Halbjahresinformation 2,0 oder besser ist und keines dieser Fächer mit der Note »ausreichend« oder schlechter benotet wurde.

Zudem muss das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich entsprechen wird. Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird auch erteilt, wenn die Schüler diese Anforderungen am Ende des Schuljahres erfüllen.

Auch ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium können Schülerinnen und Schüler bis zum 3. März 2023 an einem Gymnasium ihrer Wahl angemeldet werden.

Am 7. März 2023 (Ersttermin) nehmen diese Schülerinnen und Schüler an einer schriftlichen Leistungserhebung teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen zu gleichen Teilen die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.

Vom 7. März bis zum 16. März 2023 wird mit den Eltern ein verpflichtendes Beratungsgespräch am Gymnasium geführt. Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium.

Eine besondere Bildungsberatung gibt es für Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Oberschule, die bereits im Halbjahr die notwendigen Leistungen für einen Übergang zum Gymnasium vorweisen. Diese Bedingungen müssen dann auch am Ende des Schuljahres erfüllt sein.

Außerdem können die Schülerinnen und Schüler nach jeder Klassenstufe von der Oberschule an das Gymnasium wechseln, müssen dafür jedoch die erforderliche Begabung und Leistung, insbesondere in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im vorangegangenen Schuljahr gezeigt haben.

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