Die Bundesregierung hat eine Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler (sog. Stiftung Härtefallfonds) errichtet. Anspruchsberechtigte Rentner und Rentnerinnen mit einem Wohnsitz in Sachsen können aus der Stiftung – wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen – eine Einmalzahlung in Höhe von 2500 Euro erhalten – allerdings nur, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen.

Ursprünglich war die Frist zur Antragsstellung am 30. September 2023 ausgelaufen. Mit Kabinettsbeschluss hat die Bundesregierung nun beschlossen, dass die Antragsfrist einmalig bis zum 31. Januar 2024 verlängert wird.

Staatsministerin Petra Köpping: „Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Antragsfrist für Leistungen aus dem Härtefallfonds verlängert wurde. Auch wenn es für mich enttäuschend war, dass nicht alle Betroffenen, die um eine diesbezügliche Anerkennung ihrer Lebensleistung gekämpft haben, in den Kreis der Anspruchsberechtigten des Härtefallfonds aufgenommen wurden, ist es jetzt umso wichtiger, dass die Personen, die grundsätzlich eine Leistung erhalten können, mehr Zeit haben, ihren Anspruch zu prüfen und zu beantragen.

Und es bleibt dabei: Ein Beitritt des Freistaates Sachsen zum Härtefallfonds würde Sachsen gut zu Gesicht stehen. Damit wäre eine pauschale Einmalzahlung von 5000 Euro möglich. Bisher wurden von den in Sachsen wohnenden Rentnerinnen und Rentnern weniger Anträge gestellt als wir erwartet haben. Ich bitte daher alle möglicherweise Betroffenen, sich über die Anspruchsvoraussetzungen zu informieren und gegebenenfalls einen Antrag auf Auszahlung der Leistung zu stellen. Sie haben noch bis zum 31. Januar 2024 Zeit dafür.“

Die vollständige Auflistung der Kriterien, um eine Leistung zu erhalten, kann auf der Internetseite der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds unter https://stiftung-haertefallfonds.de/ abgerufen werden. Dort sind auch weitere Informationen zum Antragsverfahren und die benötigten Antragsformulare verfügbar.

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